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CRONNECT MAGAZIN · 03/2015
der Mitarbeiter gegenüber der
Bundesfinanzdirektion bzw. dem
Zoll melden. Führt dann z.B. der
Zoll in diesem Zusammenhang
Kontrollen durch, müssen Ar-
beitszeitnachweise und weitere
Unterlagen in deutscher Sprache
vorliegen.
Ansonsten
kann
dies gegebenenfalls zu einem
Bußgeld- oder einem Strafver-
fahren führen.
Ebenso wichtig ist die umfängli-
che Prüfung des Mindestlohnes,
wobei es in diesem Zusammen-
hang auch zu prüfen gilt, ob
weiterhin das Urlaubsgeld auszu-
zahlen ist. Das betrifft vor allem
Firmen, die unter das Regime der
„SOKA-BAU“ als Urlaubs- und
Lohnausgleichskasse der Bau-
wirtschaft fallen. Die Arbeiten
sind entsprechend der gesetzli-
chen Normen über die Arbeit-
szeit und die Arbeitssicherheit
auszuführen (es ist dabei auch
Evidenz über die Arbeitszeit, ent-
schuldigte und unentschuldigte
Abwesenheiten,
Krankschrei-
bungen, Urlaubszeit und einige
weitere Tatsachen zu führen).
Damit stellt sich zuletzt auch die
Frage, welchen steuerrechtlichen
Status der Arbeitnehmer in der
Bundesrepublik Deutschland ha-
ben muss, d.h. ob er beschränkt
oder
unbeschränkt
steuerp-
flichtig ist.
Werkvertrag oder Überlassung?
Grundsätzlich ist die Arbeit-
nehmerüberlassung im Bau-
hauptgewerbe unzulässig und
im Baunebengewerbe erlaub-
nispflichtig. Nach Deutschland
entsandte Mitarbeiter sollten
daher stattdessen im Rahmen
von Werkverträgen tätig werden.
Dabei sollte der ausländische Be-
triebsinhaber in Deutschland für
mehrere Auftraggeber tätig sein,
sein Weisungsrecht gegenüber
seinen Angestellten behalten, er-
folgsorientiert abrechnen und der
Gewährleistungspflicht unterste-
hen. Ist dies nämlich nicht der
Fall, kann die Tätigkeit von den
befassten staatlichen Stellen ggf.
als
Arbeitnehmerüberlassung
eingestuft werden. Damit würde
zwischen deutschem Entleiher
und ausländischem Arbeitneh-
mer ein Arbeitsverhältnis fingi-
ert.
Deutschland oder Kroatien
Mit Blick auf die komplette Öff-
nung des EU-Binnenmarktes
dürfen die kroatischen Unterneh-
men nicht unterschätzen, dass
sie einige wichtige Entscheidung
treffen müssen. Hier geht es un-
ter anderem darum, ob der Be-
triebssitz generell in Deutschland
oder Kroatien festgelegt werden
soll. Dies ist vor allem vor dem
Hintergrund von erheblicher Be-
deutung, dass damit auch fest-
gelegt wird, wo die Sozialversi-
cherung abgeführt werden soll.
Das Finanzministerium in Kroa-
tien ist der Auffassung, dass die
entsandten Arbeitnehmer ihre
Sozialversicherungsabgaben
sowie ihre Lohnsteuer in Kroa-
tien in voller Höhe abzuführen
haben, d.h. bemessen an der vol-
len Höhe des tatsächlich entgol-
tenen Lohnes. Dies ist bislang
nicht der Fall gewesen, da sich
die Meldungen der Unterneh-
men immer nur auf den „Mind-
estlohn“ beschränkt haben und
dementsprechend dieser der Bes-
teuerung zugrunde gelegt worden
ist. Sollte dies geändert werden,
wird davon auszugehen sein,
dass die kroatischen Unterneh-
men auf dem deutschen Markt
nur schwer konkurrenzfähig agi-
eren können. Damit würde die so
sehr herbeigesehnte Dienstleis-
tungsfreiheit nicht mehr die er-
hofften wirtschaftlichen Effekte
herbeiführen.
Sollte diese Änderung eintreten,
könnte es also in Einzelfällen
für kroatische Unternehmen von
Vorteil sein, den Betriebssitz in
Deutschland zu haben und die
Mitarbeiter in Deutschland zu
melden. Dies wäre für den kro-
atischen Staat insoweit von
Nachteil, als dadurchWirtschafts-
kraft und Einnahmen für die
Steuer- und Sozialversicherung-
skassen verloren gehen würden.
Deutsche Unternehmen mit Sub-
unternehmern aus Kroatien
Die neue Dienstleistungsfreiheit
wird nicht nur von kroatischen
Unternehmern begrüßt, die die
Absicht haben, nach Deutschland
zu kommen. Auch deutsche Un-
ternehmen erhoffen sich, in dem
jüngsten EU-Land die dringend
benötigte Facharbeiter zu finden.
Bei der so gestalteten Zusam-
menarbeit ist allerdings vor allem
das Entsendegesetz zu beachten,
das seinerseits bestimmte Mind-
estlöhne vorsieht. Außerdem
gilt es bei der Umsetzung von
Werkverträgen die Gefahr der
Scheinselbstständigkeit
auss-
chließen. Deswegen ist es von
besonderer Bedeutung, gerade
in diesem Bereich die notwendi-
gen Verträge sorgfältig zu prüfen
und richtig zu gestalten. Dies
gilt umso mehr als Deutschland
und Kroatien in Teilen verschie-
denen Rechtstraditionen ha-
ben, die es zu prüfen, zu berück-
sichtigen und zu erwägen gilt.
Es kann daher von Vorteil sein,
sich im Hinblick darauf von
entsprechend erfahrenen und
spezialisierten Rechtsanwälten
beraten zu lassen. Hierzu kann
die Kroatische Wirtschaftsv-
ereinigung auf einige Mitglieder
verweisen, die in diesem Bereich
bereits längere Zeit aktiv sind.
Darüber hinaus stehen wird Ih-
nen jederzeit gerne für weitere
Fragen und Hinweise zur Verfü-
gung.
Quelle: SOKA-BAU – Service und
Vorsorge für Bauwirtschaft,
http://www.
soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/
de/SOKA-BAU/Aktuelles