CRONNECT MAGAZIN · 03/2015
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stungs-
it
und
ehmerfreizügigkeit
Kroatien
FOTO
Shutterstock
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Mario Šušak, KWVD
W
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im Ed-
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esprochen, ist dieser Tage wie-
der viel von der Arbeitnehmer-
freizügigkeit die Rede. Für die
Kroaten bedeutet dies konkret,
dass sie ab dem 1. Juli 2015
keine Arbeitserlaubnisse mehr
für die Arbeitsaufnahme in der
EU benötigen. Viel wichtiger
für die unternehmerisch täti-
gen Kroaten dürfte jedoch sein,
dass mit demselben Datum die
Dienstleistungsfreiheit für kro-
atische Unternehmen vollum-
fänglich eintritt.
Die Übergangsregelung zur
Beschränkung der Dienstle-
1. JULI
Ab dem 1. Juli 2015 können Unterneh-
men aus Kroatien die Dienstleistungs-
freiheit in Deutschland vollumfänglich
in Anspruch nehmen.
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