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CRONNECT MAGAZIN · 03/2015

7

stungs-

it

und

ehmerfreizügigkeit

Kroatien

FOTO

Shutterstock

text

Mario Šušak, KWVD

W

ie bere-

its ein-

g a n g s

im Ed-

i t o r i a l

a n g -

esprochen, ist dieser Tage wie-

der viel von der Arbeitnehmer-

freizügigkeit die Rede. Für die

Kroaten bedeutet dies konkret,

dass sie ab dem 1. Juli 2015

keine Arbeitserlaubnisse mehr

für die Arbeitsaufnahme in der

EU benötigen. Viel wichtiger

für die unternehmerisch täti-

gen Kroaten dürfte jedoch sein,

dass mit demselben Datum die

Dienstleistungsfreiheit für kro-

atische Unternehmen vollum-

fänglich eintritt.

Die Übergangsregelung zur

Beschränkung der Dienstle-

1. JULI

Ab dem 1. Juli 2015 können Unterneh-

men aus Kroatien die Dienstleistungs-

freiheit in Deutschland vollumfänglich

in Anspruch nehmen.

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