Background Image
Previous Page  9 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 56 Next Page
Page Background

CRONNECT MAGAZIN · 03/2015

9

und gesellschaftlichen Kon-

takte immer wieder darauf

hingewiesen, dass grundsät-

zlich keine objektiven Gründe

für eine weitere Fortdauer der

Einschränkung des Freizü-

gigkeitsrechts ersichtlich sei-

en.

In diesem Zusammenhang

hat auch die Kroatische

Wirtschaftskammer (HGK) die

Bemühungen der Kroatischen

Wirtschaftsvereinigung unter-

stützt und ihr nachhaltig das

Vertrauen ausgesprochen, sich

in Deutschland umfänglich für

die Interessen der kroatischen

Unternehmen einzusetzen. Als

wichtiger Partner im Rahmen

dieser Bemühungen haben

sich zudem sowohl die Vereini-

gung der hessischen Unterneh-

mensverbände (VHU) als auch

die Bundesvereinigung der

Deutschen

Arbeitgeberver-

bände (BDA) erwiesen, mit

denen ein reger Austausch in

dieser Angelegenheit stattfand

und auch weiterhin stattfindet.

Die BDA ist in der Frage des

Wegfalls

der

Freiheitsbes-

chränkungen mit der KWVD

einer Ansicht und hat sich

konsequent gegenüber dem

Bundesministerium für Ar-

beit und Soziales dafür eing-

esetzt, dass der deutsche Ar-

beitsmarkt

vollständig

für

kroatische

Staatsangehörige

geöffnet und keine zusätzliche

Verlängerung der Übergangs-

bestimmungen zur Arbeitneh-

merfreizügigkeit für die zweite

Phase vom 1. Juli 2015 bis zum

30. Juni 2018 vorgenommen

werde. Parallel vertritt glei-

chermaßen die eng mit der

KWVD zusammenarbeitende

VHU die Ansicht, dass der

aufnahmefähige und robuste

Arbeitsmarkt in Deutschland

von einem verstärkten Arbe-

itnehmeraustausch mit Kroa-

tien profitieren könne. Hierfür

spricht als einer von mehre-

ren Indikatoren der Tatsache,

dass Deutsch in Kroatien als

zweithäufigste Fremdsprache

bereits in Grundschulen un-

terrichtet wird. In umgekehrter

Richtung darf dabei nicht ver-

gessen werden, dass auch die

kroatische Wirtschaft durch

einen besseren Zugang zum

Wirtschaftsraum

Deutsch-

land die dringend benötigten

Impulse erhalten wird, um

sich modernisieren und for-

tentwickeln zu können.

Alles Gold was glänzt?

Sicherlich ist dabei aber nicht

alles Gold was glänzt. Zwar ist

glänzend, dass kroatische Un-

ternehmen jetzt ohne Geneh-

migungen aus Kroatien nach

Deutschland kommen dürfen

und dabei keine Werkverträge

bei der Bundesagentur für Ar-

beit bzw. bei der Zentralstelle

für Auslandsvermittlung (ZAV)

vorlegen müssen. Doch auch

dies hat bestimmte Vorauss-

etzungen, die weiterhin in der

richtigen Art und Weise er-

füllt werden müssen. Und hier

glänzt es schon etwas weni-

ger, angesichts der Tatsache,

dass viele der uns kontaktier-

ten kroatischen Unternehmen

zum Teil wenige bis gar keine

Kenntnis hiervon haben und

wenig vorbereitet auf eine

baldige komplette Öffnung des

europäischen Binnenmarktes

erscheinen. Denn sie müssen

vor Antritt Ihrer Tätigkeit in

Deutschland insbesondere eine

Reihe von Meldungen erbrin-

gen. Im Falle der reglementier-

ten Berufe sind dies u. a. eine

Dienstleistungsanzeige

und

eine EU-Bescheinigung des

Heimatlandes zum Nachweis

der beruflichen Qualifizierung.

Ansprechpartner sind hier die

so genannten „Einheitlichen

Ansprechpartner“ der Handw-

erkskammern.

Es bestehen

noch weitere zu beachtende

Meldepflichten, auf die wird

unsere Mitglieder bereits Mitte

Juni dieses Jahres hingewi-

esen haben.

Eine ebenso wichtige Pflicht

ergibt sich dahingehend, dass

ein Subunternehmer den gel-

tenden Mindestlohn zahlen

muss, wenn die Tätigkeit

der kroatischen Mitarbeiter

dem

Bundesrahmentarifver-

trag für das Bauhaupt- und

Baunebengewerbe oder einem

allgemeinverbindlichen

Tar-

ifvertrag unterfällt oder der

Gebäudereinigung

zuzuord-

nen ist. Zudem muss der Sub-

unternehmer

den

Einsatz

faKTEN

W

2.914 Arbeitnehmer

Im Jahr 2014 waren 2.914 kroatische Ar-

beitnehmer im Rahmen von Werkver-

trägen auf Grundlage zwischenstaat-

licher Vereinbarungen in Deutschland

beschäftigt.

23.435 Arbeitserlaubnisse

Gleichzeitig wurden im Jahr 2014

genau 23.435 Arbeitserlaubnisse-EU

genehmigt. Eingerechnet sind nicht

Hochqualifizierte, Ehepartner, Kinder

und Saisonarbeitskräfte.