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CRONNECT MAGAZIN · 06/2015

BIS ZU 5 Jahre

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des europäischen

Wirtschaftsraumes und ihre Familienangehörigen können in der Republik

Kroatien die Erteilung des Aufenthaltsausweises auf die Dauer von bis

fünf Jahren beantragen

L

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Adriana Petrović