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CRONNECT MAGAZIN · 06/2015
BIS ZU 5 Jahre
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten des europäischen
Wirtschaftsraumes und ihre Familienangehörigen können in der Republik
Kroatien die Erteilung des Aufenthaltsausweises auf die Dauer von bis
fünf Jahren beantragen
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Adriana Petrović