CRONNECT MAGAZIN · 06/2015
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A
usländer, die in der
Republik Kroatien
arbeiten
wollen,
brauchen kein Ar-
beitsvisum, weil unser Gesetz
eine solche Art des Visums
nicht kennt. Der Ausländer, der
arbeiten möchte, kann seinen
Aufenthalt nach seiner Ankun-
ft in die Republik Kroatien auf-
grund seiner Arbeit regeln.
Wenn der Ausländer es möchte,
dass ihm die Möglichkeit des
Aufenthaltes in der Republik
Kroatien wegen Arbeit bis zu
einem Jahr gewährt wird, kann
er die Erteilung der Aufen-
thalts- und Arbeitserlaubnis
beantragen, und wenn er bis 90
Tage im Jahr arbeiten möchte,
kann er Bescheinigung über
Arbeitsanmeldung anfordern.
Visum wird als Genehmigung
zum Transit durch das Gebi-
et der Republik Kroatien oder
zum Aufenthalt auf dem Gebiet
der Republik Kroatien auf die
Dauer von maximal 3 Monat-
en in jedem sechsmonatigen
Zeitraum seit dem Tag der
ersten Einreise in die Repub-
lik Kroatien oder zum Tran-
sit durch den internationalen
Transitraum des Flughafens
verstanden. Diese Definitionen
beinhaltet das Ausländerge-
setz (nachfolgend: Gesetz). Das
Visum wird von den diploma-
tischen Missionen bzw. der
konsularischen Vertretung der
Republik Kroatien im Ausland
ausgestellt, kann aber auch von
Arbeits-
visen
In der Republik Kroatien
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