CRONNECT MAGAZIN · 03/2015
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bisher war die bau-
branche betroffen
Die Dienstleistungsfreiheit für
kroatische Unternehmen bringt
auch Änderungen im Steuerre-
cht mit sich.
f
neue abrechnung
Bisher mussten überwiegend in
der Baubranche Arbeitsgenehmi-
gungen eingeholt werden, wenn
ein Unternehmen aus Kroatien an
einem Objekt in Deutschland mit
seinen Mitarbeitern tätig wurde.
Die Abrechnung über die Baus-
telle erfolgt künftig über den Sitz
in Kroatien. Vor Rechnungsstel-
lung sind einige wichtigen Punkte
zu beachten.
- Wo ist Ort der Leistung bei Arbe
iten an Bauwerken?
- Welche Auswirkung hat es auf
die Rechnungsschreibung?
- Wer ist Schuldner der USt und in
welchem Land?
- Wann wird eine Baustelle zu
einer Betriebsstätte?
Das sind alles Punkte, die zu
beachten sind, bevor man die
Rechnung ausstellt. Denn stellt
man eine verkehrte Rechnung
aus kann das gravierende Folgen
haben.
M
it
Abschaf-
fung der Ein-
schränkung der
Arbeitnehmer-
freizügigkeit eröffnen sich
neue Möglichkeiten auf dem
deutschen Markt, die steuer-
lich unterschiedlich zu würdi-
gen sind.
Baustelle als Betriebsstätte:
Eine im Inland gelegene Baus-
telle kann zur Betriebsstätte
werden, wenn die Arbeiten hi-
eran von Dauer sind.
Soweit in Deutschland keine
Betriebsstätte vorliegt, sind
sämtliche Umsätze im Ansäs-
sigkeitsstaat zu versteuern.
Fallen im Zusammenhang
Steuerliche
Auswirkungen
der Dienstleistungsfreiheit
R
hilfreiche links
www.finanzamt-kassel.hessen. www.zoll.derecht & steuern