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Steuern

Ein Arbeitsverhältnis kann mit steuerlicher Wirkung auch

zwischen Ehegatten vereinbart werden. Dies kann für die Ge-

samtsteuerbelastung der Ehegatten vorteilhaft sein, da beim

Arbeitnehmer-Ehegatten z.B. der Werbungskostenpauschbe-

trag voll ausgeschöpft werden kann.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass das

Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend der

Vereinbarung auch durchgeführt wird. Ehegattenarbeitsver-

hältnisse stehen im Fokus der regelmäßigen Überprüfung und

sie unterliegen höheren Anforderungen als Arbeitsverhältnisse

unter fremden Dritten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

-

Klar und eindeutig gewollt

-

Im Voraus getroffen

-

Zivilrechtlich wirksam

-

Fremdüblich

-

Tatsächlich vollzogen

Klar und eindeutig gewollt:

Die Tätigkeiten des Ehegatten müssen klar definiert werden

und das Arbeitsverhältnis muss von beiden Parteien gewollt

sein. Die Einkünfteerzielung des Arbeitnehmer-Ehegatten ste-

ht dabei im Vordergrund. Ebenfalls ist eine feste Arbeitszeit zu

vereinbaren.

DasEhegattenarbeitsver-

hältnis

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

10

CRONNECT MAGAZIN

· 02/2015