Background Image
Previous Page  11 / 46 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 46 Next Page
Page Background

Steuerberaterin

vonMonika Radmanić

Im Voraus getroffen:

Der Arbeitsvertrag unterliegt zwar nicht der zwingenden

Schriftform, sollte aber aus Beweisgründen unter Ehegatten

immer schriftlich erfolgen. Er ist vor Beginn der Arbeitsauf-

nahme abzuschließen und bildet die Grundlage für das Arbe-

itsverhältnis.

Zivilrechtlich wirksam:

Der Arbeitsvertrag darf nicht gegen die guten Sitten ver-

stoßen, oder denEhegattenausbeuten. Zwingendegesetzliche

Vorschriftensindeinzuhaltenwiez.B. dieEinbehaltungundAb-

führung der Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Fremdüblich:

DieArbeitszeitenunddieEntlohnungmüssenwieunterfremden

Drittenerfolgen.EinunüblichniedrigerArbeitslohnstehtderAn-

erkennung nicht entgegen, es sei denn, er ist nicht mehr als Ge-

genleistungfürdieTätigkeitdesEhegattenanzusehen.Allerdings

darfdasvereinbarteEntgeltnichtzuhochseinundnichtdenBe-

tragübersteigen,deneinfremderArbeitnehmerfüreinegleich-

artigeTätigkeiterhaltenwürde.DieshatzwarnichtdieAberken-

nungzurFolge,unterteiltdasEntgeltaberineinenabzugsfähigen

und einen nicht abzugsfähigen Teil.

Tatsächlich vollzogen:

Das Arbeitsentgelt muss tatsächlich und nachweislich gezahlt

werden und muss in das Vermögen des Arbeitnehmer-Ehe-

gatten übergehen. Die Überweisung auf ein Privatkonto des

Arbeitgeber-Ehegatten ist nicht ausreichend für die steuerliche

Wirkung des Arbeitsverhältnisses. Es muss sich zumindest um ein

gemeinsames Konto handeln. Optimal ist es, wenn der Arbeitneh-

mer-Ehegatte ein eigenes Bankkonto hat.

Der mitarbeitende Ehegatte ist in den Betrieb wie ein fremder Ar-

beitnehmer einzugliedern.

Durch das Ehegattenarbeitsverhältnis soll es neben der Einkün-

fteerzielung des Arbeitnehmer-Ehegatten auch zur Steueropti-

mierung kommen. Dabei ist zu beachten, dass kein Gestaltung-

smissbrauch vorliegt. Der Arbeitnehmer-Ehegatte hat die gleichen

Rechte, wie die anderen Arbeitnehmer. Die betriebsüblichen

Regelungen bezüglich Weihnachtsgeld, Sachbezüge u.Ä. gelten

ebenfalls für den Arbeitnehmer-Ehegatten. Positiver Nebeneffekt

für den Arbeitgeber-Ehegatten ist der Betriebsausgabenabzug und

dadurch ggf. Minderung der Gewerbesteuerlast und die Steuerop-

timierung.

Brz, jednostavan i siguran prijenos novca

Od sada na

800 prodajnih

mjesta

Tiska

diljemHrvatske

Zuverlässiger und schneller Geldempfang –

jetzt an 800 Tisak-Kiosken in ganz Kroatien!

©2015 MoneyGram. MoneyGram i Globe® registrirani su zaštitni znakovi MoneyGrama. MoneyGram International Limited je ovlašteni servis za prijenos novca za područje Europe (EEA) reguliran od strane Financial Conduct

Authority iz Ujedinjenog Kraljevstva. Sve informacije o načinu i uvjetima registracije te o korištenju usluge potražite kod najbližeg MoneyGram zastupnika ili na

www.moneygram.com

.

©2015 MoneyGram. MoneyGram®, und der „Globe“ sind eingetragene Marken vomMoneyGram. Alle anderen Marken sind das Eigentumdes jeweiligen Inhabers. MoneyGram International Limited ist ein autorisiertes

Zahlungsinstitut für den EuropäischenWirtschaftsraum (EWR), welches von der Financial Conduct Authority in Großbritannien reguliert ist. Weitere Informationen zu den Konditionen finden Sie in unseren

Informationsmaterialien oder unter

www.moneygram.com

.

moneygram.com

CRONNEC

T MAGAZIN

· 02/2015

11