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CRONNECT MAGAZIN · 05/2015

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erwerb. Je nach Branche gibt es Be-

sonderheiten zu beachten, wie z.B.

bei der Regelung der Steuerschuld-

nerschaft des Leistungsempfängers

bei Bauleistungen oder der Sonder-

vorschrift der Differenzbesteuerung

usw.

Erbringt der Unternehmer steuer-

pflichtige Umsätze, stellt er eine

Rechnung mit gesondertem Steuer-

ausweis aus. Die Umsatzsteuer

erhält er von seinem Kunden und

muss diese an das Finanzamt ab-

führen. Die von ihm gezahlte Um-

satzsteuer (Vorsteuer) wird von der

Steuerschuld abgezogen, so dass

nur die Differenz an das Finanzamt

zu zahlen ist. Kommt es zum Vors-

teuerüberhang (Guthaben), wird es

vom Finanzamt auf das Konto des

Unternehmers erstattet.

Beispiel:

Umsatzsteuer

aus

Ausgangs-

rechnungen 19.000

EUR

-Vorsteuer aus Eingangsrechnun

gen -8.550 EUR

= Umsatzsteuerzahllast ans Finan-

zamt

10.450 EUR

Bei diesem Beispiel ist die Um-

satzsteuer im Folgejahr monatlich

anzumelden und zu zahlen, da die

Umsatzsteuerzahllast über 7.500

EUR liegt. Liegt die Umsatzsteuer-

zahllast des Vorjahres zwischen

1.000 EUR und 7.500 EUR, ist die

Umsatzsteuer quartalsweise anzu-

melden und zu zahlen. Bei unter

1.000 EUR erfolgt die Anmeldung

und Zahlung nur kalenderjährlich.

Kam es zu Erstattungen von über

7.500 EUR, kann man freiwillig

monatlich die Umsatzsteuer an-

melden und zahlen.

E

xistenzgründer

müssen

im Jahr der Betriebseröff-

nung und im Folgejahr

zwingend die Umsatz-

steuer monatlich anmelden und

zahlen, unabhängig davon, wie

hoch die Umsatzsteuerzahllast des

Vorjahres war.

G

rundsätzlich

muss

die Meldung und Zah-

lung am 10.Tag nach

Ablauf

des

Voran-

meldungszeitraums elektronisch

erfolgen. VersäumtmandieAbgabe-

frist kann ein Verspätungszuschlag

seitens des Finanzamts festgesetzt

werden. Will man länger Zeit haben,

ist es möglich, eine Dauerfristver-

längerung zu beantragen. Dann

verlängert sich die Abgabefrist um

einen Monat. Der Antrag muss zu

Beginn des Jahres gestellt werden.

Um die Dauerfristverlängerung zu

bekommen, muss man 1/11 der Um-

satzsteuerzahllast des Vorjahres als

„Kaution“ zusätzlich an das Finan-

zamt zahlen (Sondervorauszah-

lung). Dieser Betrag wird mit der

Zahllast für Dezember verrechnet.

Ist der Voranmeldungszeitraum

das Quartal, beträgt die Sonder-

vorauszahlung 0 EUR. Ist der Voran-

meldungszeitraum das Kalender-

jahr, ist man von der Abgabe von

Voranmeldungen befreit. Die An-

meldung erfolgt dann im Rahmen

der Umsatzsteuerjahreserklärung.

Z

ahlt man zu spät an das

Finanzamt entstehen kraft

Gesetz Säumniszuschläge

i.H.v. 1% des abgerundeten

rückständigen Steuerbetrags je an-

gefangenem Monat der Säumnis.

L

iegen die Vorjahresumsä-

tze bei bis zu 17.500 EUR

und die Umsätze im laufen-

den Jahr bei bis zu 50.000

EUR, kann man die Kleinunterneh-

merregelung in Anspruch nehmen.

In diesem Fall wird keine Umsatzs-

recht & steuern

FOTO

Shutterstock

text

Monika Radmanić