CRONNECT MAGAZIN · 05/2015
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erwerb. Je nach Branche gibt es Be-
sonderheiten zu beachten, wie z.B.
bei der Regelung der Steuerschuld-
nerschaft des Leistungsempfängers
bei Bauleistungen oder der Sonder-
vorschrift der Differenzbesteuerung
usw.
Erbringt der Unternehmer steuer-
pflichtige Umsätze, stellt er eine
Rechnung mit gesondertem Steuer-
ausweis aus. Die Umsatzsteuer
erhält er von seinem Kunden und
muss diese an das Finanzamt ab-
führen. Die von ihm gezahlte Um-
satzsteuer (Vorsteuer) wird von der
Steuerschuld abgezogen, so dass
nur die Differenz an das Finanzamt
zu zahlen ist. Kommt es zum Vors-
teuerüberhang (Guthaben), wird es
vom Finanzamt auf das Konto des
Unternehmers erstattet.
Beispiel:
Umsatzsteuer
aus
Ausgangs-
rechnungen 19.000
EUR
-Vorsteuer aus Eingangsrechnun
gen -8.550 EUR
= Umsatzsteuerzahllast ans Finan-
zamt
10.450 EUR
Bei diesem Beispiel ist die Um-
satzsteuer im Folgejahr monatlich
anzumelden und zu zahlen, da die
Umsatzsteuerzahllast über 7.500
EUR liegt. Liegt die Umsatzsteuer-
zahllast des Vorjahres zwischen
1.000 EUR und 7.500 EUR, ist die
Umsatzsteuer quartalsweise anzu-
melden und zu zahlen. Bei unter
1.000 EUR erfolgt die Anmeldung
und Zahlung nur kalenderjährlich.
Kam es zu Erstattungen von über
7.500 EUR, kann man freiwillig
monatlich die Umsatzsteuer an-
melden und zahlen.
E
xistenzgründer
müssen
im Jahr der Betriebseröff-
nung und im Folgejahr
zwingend die Umsatz-
steuer monatlich anmelden und
zahlen, unabhängig davon, wie
hoch die Umsatzsteuerzahllast des
Vorjahres war.
G
rundsätzlich
muss
die Meldung und Zah-
lung am 10.Tag nach
Ablauf
des
Voran-
meldungszeitraums elektronisch
erfolgen. VersäumtmandieAbgabe-
frist kann ein Verspätungszuschlag
seitens des Finanzamts festgesetzt
werden. Will man länger Zeit haben,
ist es möglich, eine Dauerfristver-
längerung zu beantragen. Dann
verlängert sich die Abgabefrist um
einen Monat. Der Antrag muss zu
Beginn des Jahres gestellt werden.
Um die Dauerfristverlängerung zu
bekommen, muss man 1/11 der Um-
satzsteuerzahllast des Vorjahres als
„Kaution“ zusätzlich an das Finan-
zamt zahlen (Sondervorauszah-
lung). Dieser Betrag wird mit der
Zahllast für Dezember verrechnet.
Ist der Voranmeldungszeitraum
das Quartal, beträgt die Sonder-
vorauszahlung 0 EUR. Ist der Voran-
meldungszeitraum das Kalender-
jahr, ist man von der Abgabe von
Voranmeldungen befreit. Die An-
meldung erfolgt dann im Rahmen
der Umsatzsteuerjahreserklärung.
Z
ahlt man zu spät an das
Finanzamt entstehen kraft
Gesetz Säumniszuschläge
i.H.v. 1% des abgerundeten
rückständigen Steuerbetrags je an-
gefangenem Monat der Säumnis.
L
iegen die Vorjahresumsä-
tze bei bis zu 17.500 EUR
und die Umsätze im laufen-
den Jahr bei bis zu 50.000
EUR, kann man die Kleinunterneh-
merregelung in Anspruch nehmen.
In diesem Fall wird keine Umsatzs-
recht & steuern
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text
Monika Radmanić