Steuern
Ein Arbeitsverhältnis kann mit steuerlicher Wirkung auch
zwischen Ehegatten vereinbart werden. Dies kann für die Ge-
samtsteuerbelastung der Ehegatten vorteilhaft sein, da beim
Arbeitnehmer-Ehegatten z.B. der Werbungskostenpauschbe-
trag voll ausgeschöpft werden kann.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass das
Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend der
Vereinbarung auch durchgeführt wird. Ehegattenarbeitsver-
hältnisse stehen im Fokus der regelmäßigen Überprüfung und
sie unterliegen höheren Anforderungen als Arbeitsverhältnisse
unter fremden Dritten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
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Klar und eindeutig gewollt
-
Im Voraus getroffen
-
Zivilrechtlich wirksam
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Fremdüblich
-
Tatsächlich vollzogen
Klar und eindeutig gewollt:
Die Tätigkeiten des Ehegatten müssen klar definiert werden
und das Arbeitsverhältnis muss von beiden Parteien gewollt
sein. Die Einkünfteerzielung des Arbeitnehmer-Ehegatten ste-
ht dabei im Vordergrund. Ebenfalls ist eine feste Arbeitszeit zu
vereinbaren.
DasEhegattenarbeitsver-
hältnis
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
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CRONNECT MAGAZIN
· 02/2015