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CRONNECT MAGAZIN · 04/2015
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche
Vorausverfügung einer Person für den Fall,
dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam)
erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische
Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und
steht meist im Zusammenhang mit der Ver-
weigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vor-
mundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung
einer Person für den Fall der Anordnung einer
Betreuung. Die Betreuungsverfügung ist eine
Möglichkeit der persönlichen und selbstbestim-
mten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht
mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegen-
heiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur
dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich
erforderlich wird.
Während des Vortrages erläuterte Sandra Sav-
ić, dass anstelle der Betreuungsverfügung auch
eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden kann.
„Damit bevollmächtigt eine Person eine ande-
re Person, im Falle einer Notsituation alle oder
bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu
Vorsorge
Dabei ist die Vorsorge ist
nicht nur für alte
und kranke Menschen
wichtig. „Unfälle können
jeden und jederzeit treffen.
n
Mosaik - Neue
Geschäftskontakte
erschließen, alte
Geschäftskontakte pflegen.




