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CRONNECT MAGAZIN · 04/2015

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche

Vorausverfügung einer Person für den Fall,

dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam)

erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische

Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und

steht meist im Zusammenhang mit der Ver-

weigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vor-

mundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung

einer Person für den Fall der Anordnung einer

Betreuung. Die Betreuungsverfügung ist eine

Möglichkeit der persönlichen und selbstbestim-

mten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht

mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegen-

heiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur

dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich

erforderlich wird.

Während des Vortrages erläuterte Sandra Sav-

ić, dass anstelle der Betreuungsverfügung auch

eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden kann.

„Damit bevollmächtigt eine Person eine ande-

re Person, im Falle einer Notsituation alle oder

bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu

Vorsorge

Dabei ist die Vorsorge ist

nicht nur für alte

und kranke Menschen

wichtig. „Unfälle können

jeden und jederzeit treffen.

n

Mosaik - Neue

Geschäftskontakte

erschließen, alte

Geschäftskontakte pflegen.