CRONNECT MAGAZIN · 06/2015
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Der Höchstbetrag für Unterhaltszah-
lungen wurde ebenfalls auf die Höhe
des Grundfreibetrags angehoben.
Somit können künftig die Unterhalt-
sleistungen an Unterhaltsberechtigte
mit dem neuen Höchstbetrag ange-
setzt werden.
Was viele schon unterjährig ge-
merkt haben, ist dass das Kin-
dergeld erhöht wurde, da es zu
Nachzahlungen
kam.
Die
Er-
höhung pro Kind erfolgte in 2015
um 4 EUR und wird in 2016 noch-
mal um 2 EUR pro Kind steigen.
WichtigeÄnderungist,dasskünftigdie
Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)
zusätzliche Anspruchsvoraussetzung
für das Kindergeld wird. Die IdNr der
Kindergeldberechtigten und der Kind-
er muss der Familienkasse mitgeteilt
werden. Anders als es bisher durch
die Presse ging, verliert man den An-
spruch auf Kindergeld nicht, wenn die
IdNr erst im Laufe des Jahres 2016 der
Familienkasse mitgeteilt wird.
Erfreulich für mittelständische Un-
ternehmer ist die Anhebung der
Buchführungsgrenzen.
Dadurch
sollen kleinere Unternehmen von
steuerlichen Aufzeichnungspflicht-
en (Bilanzierungspflicht) entlastet
werden. Die Umsatzgrenze wird von
500.000 EUR auf 600.000 EUR ange-
hoben und die Gewinngrenze von
50.000 EUR auf 60.000 EUR. Dies
gilt erstmalig für Wirtschaftsjahre,
die nach dem 31.12.2015 beginnen.
Auch
beim
Investitionsabzugs-
betrag kommt es zu teilweise
vorteilhaften Regelungen für den
Unternehmer. Nach der Neurege-
lung kann der Unternehmer für
Wirtschaftsjahre, die nach dem
31.12.2015
enden,
Abzugsbeträge
für
künftige
Investitionen
im
beweglichen Anlagevermögen bis
zu
einem
Höchstbetrag
von
unverändert
200.000
EUR
gewinnmindernd abziehen, ohne die
Absicht der Investition zu haben und
die Funktion des Wirtschaftsguts
angeben zu müssen. Zu beachten
ist allerdings, dass es zu einer rück-
wirkenden Auflösung und Nachver
steuerung samt Zinszahlung kommt,
wenn innerhalb von drei Jahren keine
Anschaffung erfolgt ist.
Der automatische Informationsau-
stausch tritt ebenfalls in Kraft. Hier
sind die Banken in den EU Ländern, zu
denen mittlerweile ja auch Kroatien
zählt, verpflichtet, die Kapitalerträge
der ausländischen Kapitalanleger
dem deutschen Fiskus zu melden.
Die
Steuerschuldnerschaft
des
Leistungsempfängers
wird
auf
die Lieferung von und Leistungen
an Betriebsvorrichtungen erweit-
ert, wenn sie auf Dauer in einem
Gebäude oder Bauwerk installiert
sind und nicht bewegt werden kön-
nen, ohne das Gebäude oder Bauwerk
zu zerstören oder zu verändern.
Auch die Beitragsbemessungsgren-
ze wird wie in jedem Jahr angeho-
ben. Ab 2016 gelten folgende Werte:
Renten-
und
Arbeitslosenversi-
cherung:
monatlich
6.200
EUR
(74.400 EUR jährlich) im West-
en und monatlich 5.400 EUR
(64.800 EUR jährlich) im Osten.
Kranken- und Pflegeversicherung:
monatlich 4.237,50 EUR (50.850 EUR
jährlich)
Das Erbschaftsteuer- und Schen-
kungssteuergesetz
muss
wieder
mal Nachbesserung erfahren, da das
Bundesverfassungsgericht entschie-
den hatte, dass die bisherigen Regelun-
gen zur Unternehmensnachfolge nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es wird damit gerechnet, dass das die
Neuregelungen erst im Jahr 2016 ver-
abschiedet werden. Sie sollen am Tag
nach der Verkündung gelten. So gut
wie fest steht, dass es zu erheblichen
Verschärfungen bei der Begünstigung
des Betriebsvermögens kommen wird
und die Lohnsummenregelung aus-
geweitet wird. Wer an der Planung
der Unternehmensnachfolge ist, sollte
sich über die geplanten Regelungen
unbedingt informieren, um steuerli-
chen Nachteilen vorzubeugen, insbe-
sondere wenn der Betrieb zwischen 3
und 20 Beschäftigte hat.
Es bleibt abzuwarten, was sich im
kommenden Jahr noch für Änderun-
gen ergeben werden.
recht & steuern
Steuersatz
Tarif 2014
Tarif 2015
Tarif 2016
0%
0 EUR
0 EUR
0 EUR
0%
8.354 EUR
8.472 EUR
8.652 EUR
14%
8.355 EUR
8.473 EUR
8.653 EUR
24%
13.469 EUR
13.469 EUR
13.670 EUR
42%
52.881 EUR
52.881 EUR
53.665 EUR
45% 250.730 EUR
250.730 EUR
254.446 EUR
Jahr
Kindergeld 1.
Kind
Kindergeld 3.
Kind
Kindergeld 4.
Kind
Kinderfreibetrag
2014
184 EUR
190 EUR
215 EUR
2.184 EUR
2015
188 EUR
194 EUR
219 EUR
2.256 EUR
2016
190 EUR
196 EUR
221 EUR
2.304 EUR