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CRONNECT MAGAZIN · 06/2015

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Der Höchstbetrag für Unterhaltszah-

lungen wurde ebenfalls auf die Höhe

des Grundfreibetrags angehoben.

Somit können künftig die Unterhalt-

sleistungen an Unterhaltsberechtigte

mit dem neuen Höchstbetrag ange-

setzt werden.

Was viele schon unterjährig ge-

merkt haben, ist dass das Kin-

dergeld erhöht wurde, da es zu

Nachzahlungen

kam.

Die

Er-

höhung pro Kind erfolgte in 2015

um 4 EUR und wird in 2016 noch-

mal um 2 EUR pro Kind steigen.

WichtigeÄnderungist,dasskünftigdie

Steuer-Identifikationsnummer (IdNr)

zusätzliche Anspruchsvoraussetzung

für das Kindergeld wird. Die IdNr der

Kindergeldberechtigten und der Kind-

er muss der Familienkasse mitgeteilt

werden. Anders als es bisher durch

die Presse ging, verliert man den An-

spruch auf Kindergeld nicht, wenn die

IdNr erst im Laufe des Jahres 2016 der

Familienkasse mitgeteilt wird.

Erfreulich für mittelständische Un-

ternehmer ist die Anhebung der

Buchführungsgrenzen.

Dadurch

sollen kleinere Unternehmen von

steuerlichen Aufzeichnungspflicht-

en (Bilanzierungspflicht) entlastet

werden. Die Umsatzgrenze wird von

500.000 EUR auf 600.000 EUR ange-

hoben und die Gewinngrenze von

50.000 EUR auf 60.000 EUR. Dies

gilt erstmalig für Wirtschaftsjahre,

die nach dem 31.12.2015 beginnen.

Auch

beim

Investitionsabzugs-

betrag kommt es zu teilweise

vorteilhaften Regelungen für den

Unternehmer. Nach der Neurege-

lung kann der Unternehmer für

Wirtschaftsjahre, die nach dem

31.12.2015

enden,

Abzugsbeträge

für

künftige

Investitionen

im

beweglichen Anlagevermögen bis

zu

einem

Höchstbetrag

von

unverändert

200.000

EUR

gewinnmindernd abziehen, ohne die

Absicht der Investition zu haben und

die Funktion des Wirtschaftsguts

angeben zu müssen. Zu beachten

ist allerdings, dass es zu einer rück-

wirkenden Auflösung und Nachver

steuerung samt Zinszahlung kommt,

wenn innerhalb von drei Jahren keine

Anschaffung erfolgt ist.

Der automatische Informationsau-

stausch tritt ebenfalls in Kraft. Hier

sind die Banken in den EU Ländern, zu

denen mittlerweile ja auch Kroatien

zählt, verpflichtet, die Kapitalerträge

der ausländischen Kapitalanleger

dem deutschen Fiskus zu melden.

Die

Steuerschuldnerschaft

des

Leistungsempfängers

wird

auf

die Lieferung von und Leistungen

an Betriebsvorrichtungen erweit-

ert, wenn sie auf Dauer in einem

Gebäude oder Bauwerk installiert

sind und nicht bewegt werden kön-

nen, ohne das Gebäude oder Bauwerk

zu zerstören oder zu verändern.

Auch die Beitragsbemessungsgren-

ze wird wie in jedem Jahr angeho-

ben. Ab 2016 gelten folgende Werte:

Renten-

und

Arbeitslosenversi-

cherung:

monatlich

6.200

EUR

(74.400 EUR jährlich) im West-

en und monatlich 5.400 EUR

(64.800 EUR jährlich) im Osten.

Kranken- und Pflegeversicherung:

monatlich 4.237,50 EUR (50.850 EUR

jährlich)

Das Erbschaftsteuer- und Schen-

kungssteuergesetz

muss

wieder

mal Nachbesserung erfahren, da das

Bundesverfassungsgericht entschie-

den hatte, dass die bisherigen Regelun-

gen zur Unternehmensnachfolge nicht

mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Es wird damit gerechnet, dass das die

Neuregelungen erst im Jahr 2016 ver-

abschiedet werden. Sie sollen am Tag

nach der Verkündung gelten. So gut

wie fest steht, dass es zu erheblichen

Verschärfungen bei der Begünstigung

des Betriebsvermögens kommen wird

und die Lohnsummenregelung aus-

geweitet wird. Wer an der Planung

der Unternehmensnachfolge ist, sollte

sich über die geplanten Regelungen

unbedingt informieren, um steuerli-

chen Nachteilen vorzubeugen, insbe-

sondere wenn der Betrieb zwischen 3

und 20 Beschäftigte hat.

Es bleibt abzuwarten, was sich im

kommenden Jahr noch für Änderun-

gen ergeben werden.

recht & steuern

Steuersatz

Tarif 2014

Tarif 2015

Tarif 2016

0%

0 EUR

0 EUR

0 EUR

0%

8.354 EUR

8.472 EUR

8.652 EUR

14%

8.355 EUR

8.473 EUR

8.653 EUR

24%

13.469 EUR

13.469 EUR

13.670 EUR

42%

52.881 EUR

52.881 EUR

53.665 EUR

45% 250.730 EUR

250.730 EUR

254.446 EUR

Jahr

Kindergeld 1.

Kind

Kindergeld 3.

Kind

Kindergeld 4.

Kind

Kinderfreibetrag

2014

184 EUR

190 EUR

215 EUR

2.184 EUR

2015

188 EUR

194 EUR

219 EUR

2.256 EUR

2016

190 EUR

196 EUR

221 EUR

2.304 EUR