CRONNECT MAGAZIN · 06/2015
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Shutterstock, Zurich
„Bei der BerufsunfähigkeitsVorsorge hat
der Kunde die Möglichkeit, seinen Versi-
cherungsschutz flexibel auf seine Lebens-
situation abzustimmen. So kann er bei bes-
timmten Ereignissen, z.B. bei Heirat oder
Geburt eines Kindes, den Versicherungs-
schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung
aufstocken. Dasselbe gilt auch ohne ein
besonderes Ereignis alle fünf Jahre“, fasst
Hrvoje Ursic zusammen. Der Schutz gilt
weltweit, unabhängig davon, wo sich der
Kunde aufhält.
„Darüber hinaus profitieren die Kunden von
unserem umfangreichen Serviceangebot
bei Berufsunfähigkeit. Sofern vom Kunden
gewünscht, bieten wir eine für den Kund-
en kostenlose, individuelle Beratung durch
spezialisierte Mediziner und Berufskundler
rund ummedizinische Rehabilitations- und
berufliche Reintegrationsmaßnahmen an.
Dazu gehören z.B. die Auswahl geeigneter
Rehamaßnahmen, die Suche nach gee-
igneten Medizinern und Kliniken oder eine
Hilfe bei der Auswahl von Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen,“ betont Hrvo-
je Ursic. „Zudem beteiligen wir uns an den
Kosten der durchgeführten Maßnahmen,
und zwar bis zum Sechsfachen der mona-
tlichen Berufsunfähigkeitsrente.“
Verlässlicher Partner bei der Absicherung
biometrischer Risiken
Seit 1928 bietet die Zurich Gruppe Berufsun-
fähigkeitsversicherungen an. Damit war sie
einer der ersten Berufsunfähigkeitsversich-
erer am deutschen Markt. Mittlerweile zählt
die Zurich Gruppe bei der Absicherung bi-
ometrischer Risiken zu den größten Versi-
cherern in Deutschland. Allein im Jahr 2014
wurden 85,2 Millionen Euro für Leistungen
bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit an
Kunden ausgezahlt.
Weitere Informationen unter 06172 2655234
R
undumschutz
im Fall der Fälle
Die Berufsun-
fähigkeitsVor-
sorge
von
Zurich bietet flexiblen und um-
fassenden Schutz, der weit über
die Zahlung einer monatlichen
Rente hinausgeht. Im Leis-
tungsfall erhalten die Kunden
eine monatliche Rente für die
Dauer der Berufsunfähigkeit.
Diese wird gezahlt, wenn die
Berufsunfähigkeit voraussicht-
lich sechs Monate bestehen
wird – auch rückwirkend. Stellt
der private Krankenversicher-
er des Kunden die Krankent-
agegeldzahlung wegen Be-
rufsunfähigkeit im Sinne der
Krankentagegeldbedingungen
ein, erhält der Kunde für max-
imal sechs Monate eine Leis-
tung in Höhe der vereinbarten
Berufsunfähigkeitsrente.
So kann neben der Gebäudever-
sicherung die Inhalts-/Ertragsaus-
fallversicherung, die Betriebshaft-
pflichtversicherung für etwaige
Ansprüche von Dritten oder die
Straf-Rechtsschutzversicherung
betroffen sein, falls Ansprüche
an den Geschäftsführer wegen
fahrlässigen Verschuldens gel-
tend Der Kollege bleibt mit Rück-
enproblemen zu Hause, zunächst
nur für ein paar Tage. Aber dann
werden Wochen und Monate
daraus und schließlich stellt sich
heraus, dass er berufsunfähig ist.
Wer so etwas in seiner unmittel-
baren Umgebung erlebt, wird na-
chdenklich: Was, wenn auch mir
etwas passiert? Wie lange zahlt
mein Arbeitgeber mein Gehalt
weiter? Und was kommt danach?
Sollte man sich nicht auch privat
absichern?
Arbeitgeber und Krankenkasse
zahlen nur zeitlich begrenzt und
vom Staat ist nur wenig zu er-
warten. „Vom Staat gibt es je nach
täglicher Arbeitsfähigkeit nur eine
Erwerbsminderungsrente,
die
maximal 35 Prozent des Nettoe-
inkommens entspricht“, erläutert
Hrvoje Ursic, Versicherungspart-
ner der Zurich Gruppe. „Private
Vorsorge ist daher existenziell
notwendig.“