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CRONNECT MAGAZIN · 06/2015

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ANzeige

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Shutterstock, Zurich

„Bei der BerufsunfähigkeitsVorsorge hat

der Kunde die Möglichkeit, seinen Versi-

cherungsschutz flexibel auf seine Lebens-

situation abzustimmen. So kann er bei bes-

timmten Ereignissen, z.B. bei Heirat oder

Geburt eines Kindes, den Versicherungs-

schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung

aufstocken. Dasselbe gilt auch ohne ein

besonderes Ereignis alle fünf Jahre“, fasst

Hrvoje Ursic zusammen. Der Schutz gilt

weltweit, unabhängig davon, wo sich der

Kunde aufhält.

„Darüber hinaus profitieren die Kunden von

unserem umfangreichen Serviceangebot

bei Berufsunfähigkeit. Sofern vom Kunden

gewünscht, bieten wir eine für den Kund-

en kostenlose, individuelle Beratung durch

spezialisierte Mediziner und Berufskundler

rund ummedizinische Rehabilitations- und

berufliche Reintegrationsmaßnahmen an.

Dazu gehören z.B. die Auswahl geeigneter

Rehamaßnahmen, die Suche nach gee-

igneten Medizinern und Kliniken oder eine

Hilfe bei der Auswahl von Fortbildungs- und

Umschulungsmaßnahmen,“ betont Hrvo-

je Ursic. „Zudem beteiligen wir uns an den

Kosten der durchgeführten Maßnahmen,

und zwar bis zum Sechsfachen der mona-

tlichen Berufsunfähigkeitsrente.“

Verlässlicher Partner bei der Absicherung

biometrischer Risiken

Seit 1928 bietet die Zurich Gruppe Berufsun-

fähigkeitsversicherungen an. Damit war sie

einer der ersten Berufsunfähigkeitsversich-

erer am deutschen Markt. Mittlerweile zählt

die Zurich Gruppe bei der Absicherung bi-

ometrischer Risiken zu den größten Versi-

cherern in Deutschland. Allein im Jahr 2014

wurden 85,2 Millionen Euro für Leistungen

bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit an

Kunden ausgezahlt.

Weitere Informationen unter 06172 2655234

R

undumschutz

im Fall der Fälle

Die Berufsun-

fähigkeitsVor-

sorge

von

Zurich bietet flexiblen und um-

fassenden Schutz, der weit über

die Zahlung einer monatlichen

Rente hinausgeht. Im Leis-

tungsfall erhalten die Kunden

eine monatliche Rente für die

Dauer der Berufsunfähigkeit.

Diese wird gezahlt, wenn die

Berufsunfähigkeit voraussicht-

lich sechs Monate bestehen

wird – auch rückwirkend. Stellt

der private Krankenversicher-

er des Kunden die Krankent-

agegeldzahlung wegen Be-

rufsunfähigkeit im Sinne der

Krankentagegeldbedingungen

ein, erhält der Kunde für max-

imal sechs Monate eine Leis-

tung in Höhe der vereinbarten

Berufsunfähigkeitsrente.

So kann neben der Gebäudever-

sicherung die Inhalts-/Ertragsaus-

fallversicherung, die Betriebshaft-

pflichtversicherung für etwaige

Ansprüche von Dritten oder die

Straf-Rechtsschutzversicherung

betroffen sein, falls Ansprüche

an den Geschäftsführer wegen

fahrlässigen Verschuldens gel-

tend Der Kollege bleibt mit Rück-

enproblemen zu Hause, zunächst

nur für ein paar Tage. Aber dann

werden Wochen und Monate

daraus und schließlich stellt sich

heraus, dass er berufsunfähig ist.

Wer so etwas in seiner unmittel-

baren Umgebung erlebt, wird na-

chdenklich: Was, wenn auch mir

etwas passiert? Wie lange zahlt

mein Arbeitgeber mein Gehalt

weiter? Und was kommt danach?

Sollte man sich nicht auch privat

absichern?

Arbeitgeber und Krankenkasse

zahlen nur zeitlich begrenzt und

vom Staat ist nur wenig zu er-

warten. „Vom Staat gibt es je nach

täglicher Arbeitsfähigkeit nur eine

Erwerbsminderungsrente,

die

maximal 35 Prozent des Nettoe-

inkommens entspricht“, erläutert

Hrvoje Ursic, Versicherungspart-

ner der Zurich Gruppe. „Private

Vorsorge ist daher existenziell

notwendig.“