Background Image
Previous Page  29 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 29 / 56 Next Page
Page Background

CRONNECT MAGAZIN · 06/2015

29

Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. Vorauss-

etzung ist, dass der zu Betreuende bereits sechs

Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt

wurde. Eine Kombination von Kurzzeit- und Ver-

hinderungspflege ist möglich.

Freistellung für bis zu 10 Tage

Auszeiten kann man aber auch vom Beruf neh-

men und somit viel länger, um sich für einige Zeit

ganz der Pflege zu widmen. Den Arbeitsplatz ge-

fährdet man dadurch nicht. Wird ein Familienmit-

glied plötzlich zum Pflegefall, können sich Arbe-

itnehmer bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen

lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst

zu pflegen. Dieses Recht steht jedem zu, unabhän-

gig von der Größe des Betriebs, in dem er oder sie

arbeitet. Während der Freistellung bleibt der Ver-

sicherungsschutz bei der deutschen Sozialver-si-

cherung bestehen. Arbeitnehmer erhalten in dies-

er Zeit Lohnersatzleistungen von bis zu 90 Prozent

des Nettoeinkommens.

Sechs Monate sind möglich

Nach dem Pflegezeitgesetz haben sie sogar einen

rechtlichen Anspruch darauf, sich für maximal

sechs Monate unbezahlt freistellen zu lassen.

wenn Sie einen Menschen aus ihrer Familie zu

Hause pflegen, bei dem mindestens die Pflege-

stufe 1 festgestellt wurde. Neben Verwandten wie

Eltern und Großeltern gehören auch Stiefeltern,

Schwäger/-innen und nichteheliche Lebenspar-

tner zu diesem Personenkreis. Diese spezielle

Pflegezeit kann nur dann beantragt werden,

wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte

beschäftigt. Hierbei muss man sein Unterneh-

men mindestens 10 Tage vor Beginn der geplant-

en Pflegezeit informieren, für welchen Zeitraum

und in welchem Umfang Sie die Auszeit neh-

men möchten. Zu dieser Mitteilung ist dem Ar-

beitgeber eine Bescheinigung der Pflegekasse

auszu-händigen, die belegt, dass der Angehörige

pflegebedürftig ist. Statt einer kompletten Auszeit

ist freilich auch eine Arbeitszeitverkürzung

möglich.