Rechtsanwältin
von Adriana Petrović
der Eintragung ins Handelsregister geregelt. Nach dem Gesetz
können in Kroatien Kapital- oder Personengesellschaften ge-
gründet werden.
Kapitalgesellschaft wird von einer oder mehreren Personen
gegründet, auf die Weise, dass sie durch Verbindung oder
Vereinigung von Einlagen das Kapital bilden. Das Gesetz
über Handelsgesellschaften schreibt ein bestimmtes Kapi-
talminimum vor (Stammkapital). Die Gesellschafter haften
nicht persönlich sondern bis zur Höhe ihrer Einlagen für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Kapitalgesellschafteni
nderRKsind:Gesellschaftmitbeschränk-ter Haftung (kroatisch: društvo s ograničenom odgovornošću -
d.o.o.)undAktiengesellschaft
(kroatisch:dioničkodruštvo-d.d.)
PersonengesellschaftwirdvonzumindestzweiPersonengegrün-
det. DieGesellschaftensindvor allemdurch ihrePersönlichkeit
undArbeitverbunden,undgegenüberDrittenhaftensiesolidar-
ischmitihremganzenVermögen.IhreRechtsfähigkeiterwerben
siedurchdieEintragung insHandelsregister. Es bestehenkeine
RegelungenbezüglichderHöhedesKapitalsbei derGründung.
Personengesellschaften in der RK sind: Öffentliche Handels-
gesellschaft (kroatisch: Javno trgovačkodruštvo) undKomman-
ditgesellschaft (kroatisch: Komanditno društvo). Personenge-
sellschaftenwerdeninderRepublikKroatiennurseltengegründet.
Da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als die Kapi-
talgesellschaft die jüngste aber auch die häufigste Form der
Handelsgesellschaften ist, werde ich mich besonders mit den
Merkmalen dieser Gesellschaftsform beschäftigen.
Diese Gesellschaftsform ist eine „Erfindung“ der deutschen
Rechtssprechung aus dem Jahr 1892, als das erste Gesetz über
GesellschaftenmitbeschränkterHaftung(n
achfolgend:GmbHG)verabschiedetwurde.Nachdemdeutschenistauchdasösterre-
ichischeGesetz über Gesellschaftenmit beschränkter Haftung
verabschiedetworden.DanachhabenauchandereLänderdiese
Form der Gesellschaft in ihre Gesetzgebung eingebunden.
Warum GmbH (d.o.o.)?*
DieGründungeinerGmbH(d.o.o.)istinderRepublikKroatiensehr
populär,vorallemwegendemniedrigerenStammkapital,dasbei
derGründungerforderlichist(imUnterschiedzumStammkapital,
das für die Gründung einer Aktiengesellschaft erforderlich ist).
DasminimaleerforderlicheStammkapitalfürdieGründungeiner
GmbH(d.o.o.)beträgt20.000,00HRK,währendfürdieGründung
einer AG (d.d.) 200.000,00 HRK erforderlich sind.
Die Einlagen in der GmbH bzw. die Anteile müssen nicht gle-
ich sein, sie können als Bareinlage, Sacheinlage und als Nutzu-
ngsüberlassungerbrachtwerden,siekönnenjedochnichtdurch
Wertpapiereausgewiesenwerden.BeieinerAktiengesellschaft
(d.d.)sinddieGesellschafter(Aktionäre)mitEinlagenandemAk-
tienkapital beteiligt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für die meisten
Unternehmer eine günstigere Gesellschaftsform als die Aktieng-
esellschaft, so dass es sich bei etwa 95% aller eingetragenen
Gesellschaften in der Republik Kroatien um eine GmbH (d.o.o.)
handelt. Sie ist auch populär dank der Tatsache, dass die Ge-
sellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit beschränk-
ter Haftung nicht haften, und der Bedarf am gegenseitigen persön-
lichen Vertrauen zwischen den Gesellschaften ist nicht so stark
ausgeprägt. Letztendlich sind die Gesellschaften nicht berechtigt,
die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und die Gesellschaft zu
vertreten, denn das wird dem Vorstand anvertraut.
GmbH (d.o.o.) sind vorwiegend Gesellschaften mit weni-
ger Gesellschaftern, und sie sind vor allem auf kleinere
Wirtschaftsvorhaben ausgerichtet. Bei der Gründung und Ges-
chäftstätigkeit der GmbH wird dem Aufsichtsrat weniger Auf-
merksamkeit geschenkt, denn es besteht keine allgemeine Pflicht
seiner Bestellung. Jedoch natürlich mit Ausnahme der Fälle, in
denen dies das Gesetz über Handelsgesellschaften vorsieht.
Der Begriff beschränkte Haftung ist ein terminus technicus,
der nicht in Verbindung mit der Frage der Haftung der Ge-
sellschaft für ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern
noch der Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeit-
en der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern zu bringen ist.
Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Personen ge-
gründet werden. Wenn zwei oder mehrere Personen eine Ge-
sellschaft gründen, schließen sie den Gesellschaftsvertrag, und
wenn die Gesellschaft nur durch eine Person gegründet wird,
tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages die Erklärung über
die Gründung, welche beim öffentlichen Notar abgegeben wird.
Die Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind,
wie wir schon früher gesagt haben, relativ niedriges Stammkapital
(min. 20.000,00 HRK), Umsatzsteuer von 20% (fix, ohne Rücksicht
auf die Höhe des Gewinns), keine Sozialversicherungsbeiträge,
wenn das Mitglied anderswo beschäftigt ist, es können mehrere
Tätigkeiten eingetragen werden, ungeachtet der Ausbildungsstufe,
für die tatsächliche Ausübung dieser Tätigkeiten muss jedoch zu-
mindest ein Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen bes-
chäftigt werden.
Die Gesellschaft erreicht ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung
ins Handelsregister des zuständigen Gerichtes, und sie hört auf in
gesetzlich bestimmten Fällen oder durch andere Gründe, die die
Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag festlegen können.
CRONNECT MAGAZIN
· 02/2015
27




