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Rechtsanwältin

von Adriana Petrović

der Eintragung ins Handelsregister geregelt. Nach dem Gesetz

können in Kroatien Kapital- oder Personengesellschaften ge-

gründet werden.

Kapitalgesellschaft wird von einer oder mehreren Personen

gegründet, auf die Weise, dass sie durch Verbindung oder

Vereinigung von Einlagen das Kapital bilden. Das Gesetz

über Handelsgesellschaften schreibt ein bestimmtes Kapi-

talminimum vor (Stammkapital). Die Gesellschafter haften

nicht persönlich sondern bis zur Höhe ihrer Einlagen für die

Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Kapitalgesellschafteni

nderRKsind:Gesellschaftmitbeschränk-

ter Haftung (kroatisch: društvo s ograničenom odgovornošću -

d.o.o.)undAktiengesellschaft

(kroatisch:dioničkodruštvo

-d.d.)

PersonengesellschaftwirdvonzumindestzweiPersonengegrün-

det. DieGesellschaftensindvor allemdurch ihrePersönlichkeit

undArbeitverbunden,undgegenüberDrittenhaftensiesolidar-

ischmitihremganzenVermögen.IhreRechtsfähigkeiterwerben

siedurchdieEintragung insHandelsregister. Es bestehenkeine

RegelungenbezüglichderHöhedesKapitalsbei derGründung.

Personengesellschaften in der RK sind: Öffentliche Handels-

gesellschaft (kroatisch: Javno trgovačkodruštvo) undKomman-

ditgesellschaft (kroatisch: Komanditno društvo). Personenge-

sellschaftenwerdeninderRepublikKroatiennurseltengegründet.

Da die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als die Kapi-

talgesellschaft die jüngste aber auch die häufigste Form der

Handelsgesellschaften ist, werde ich mich besonders mit den

Merkmalen dieser Gesellschaftsform beschäftigen.

Diese Gesellschaftsform ist eine „Erfindung“ der deutschen

Rechtssprechung aus dem Jahr 1892, als das erste Gesetz über

GesellschaftenmitbeschränkterHaftung(n

achfolgend:GmbHG)

verabschiedetwurde.Nachdemdeutschenistauchdasösterre-

ichischeGesetz über Gesellschaftenmit beschränkter Haftung

verabschiedetworden.DanachhabenauchandereLänderdiese

Form der Gesellschaft in ihre Gesetzgebung eingebunden.

Warum GmbH (d.o.o.)?*

DieGründungeinerGmbH(d.o.o.)istinderRepublikKroatiensehr

populär,vorallemwegendemniedrigerenStammkapital,dasbei

derGründungerforderlichist(imUnterschiedzumStammkapital,

das für die Gründung einer Aktiengesellschaft erforderlich ist).

DasminimaleerforderlicheStammkapitalfürdieGründungeiner

GmbH(d.o.o.)beträgt20.000,00HRK,währendfürdieGründung

einer AG (d.d.) 200.000,00 HRK erforderlich sind.

Die Einlagen in der GmbH bzw. die Anteile müssen nicht gle-

ich sein, sie können als Bareinlage, Sacheinlage und als Nutzu-

ngsüberlassungerbrachtwerden,siekönnenjedochnichtdurch

Wertpapiereausgewiesenwerden.BeieinerAktiengesellschaft

(d.d.)sinddieGesellschafter(Aktionäre)mitEinlagenandemAk-

tienkapital beteiligt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für die meisten

Unternehmer eine günstigere Gesellschaftsform als die Aktieng-

esellschaft, so dass es sich bei etwa 95% aller eingetragenen

Gesellschaften in der Republik Kroatien um eine GmbH (d.o.o.)

handelt. Sie ist auch populär dank der Tatsache, dass die Ge-

sellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit beschränk-

ter Haftung nicht haften, und der Bedarf am gegenseitigen persön-

lichen Vertrauen zwischen den Gesellschaften ist nicht so stark

ausgeprägt. Letztendlich sind die Gesellschaften nicht berechtigt,

die Geschäfte der Gesellschaft zu führen und die Gesellschaft zu

vertreten, denn das wird dem Vorstand anvertraut.

GmbH (d.o.o.) sind vorwiegend Gesellschaften mit weni-

ger Gesellschaftern, und sie sind vor allem auf kleinere

Wirtschaftsvorhaben ausgerichtet. Bei der Gründung und Ges-

chäftstätigkeit der GmbH wird dem Aufsichtsrat weniger Auf-

merksamkeit geschenkt, denn es besteht keine allgemeine Pflicht

seiner Bestellung. Jedoch natürlich mit Ausnahme der Fälle, in

denen dies das Gesetz über Handelsgesellschaften vorsieht.

Der Begriff beschränkte Haftung ist ein terminus technicus,

der nicht in Verbindung mit der Frage der Haftung der Ge-

sellschaft für ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern

noch der Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeit-

en der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern zu bringen ist.

Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren Personen ge-

gründet werden. Wenn zwei oder mehrere Personen eine Ge-

sellschaft gründen, schließen sie den Gesellschaftsvertrag, und

wenn die Gesellschaft nur durch eine Person gegründet wird,

tritt an die Stelle des Gesellschaftsvertrages die Erklärung über

die Gründung, welche beim öffentlichen Notar abgegeben wird.

Die Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind,

wie wir schon früher gesagt haben, relativ niedriges Stammkapital

(min. 20.000,00 HRK), Umsatzsteuer von 20% (fix, ohne Rücksicht

auf die Höhe des Gewinns), keine Sozialversicherungsbeiträge,

wenn das Mitglied anderswo beschäftigt ist, es können mehrere

Tätigkeiten eingetragen werden, ungeachtet der Ausbildungsstufe,

für die tatsächliche Ausübung dieser Tätigkeiten muss jedoch zu-

mindest ein Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen bes-

chäftigt werden.

Die Gesellschaft erreicht ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung

ins Handelsregister des zuständigen Gerichtes, und sie hört auf in

gesetzlich bestimmten Fällen oder durch andere Gründe, die die

Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag festlegen können.

CRONNECT MAGAZIN

· 02/2015

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