recht & steuern
Update Mindestlohn
Bei den Dokumentationspflichten und der
Auftraggeberhaftung wird nachgebessert.
D
ie ab 01.07.2015 geltende
volle Arbeitnehmerfreizü-
gigkeit hat zur Folge, dass
es mehr Kroaten möglich
ist,nachDeutschlandzukommen,um
eine Arbeitsstelle zu suchen, da die
Perspektiven in Kroatien bei Weitem
nicht so gut sind wie in Deutsch-
land. Da diese Kroaten händeringend
eine Arbeitsstelle suchen, nehmen
sie auch oft Stellen an, die nicht
ihrer Qualifikation entsprechen.
Auch für diese Arbeitnehmer
gilt der Mindestlohn von 8,50
Euro
als
Stundenlohn,
sofern
keine
Branchenmindestlöhne
oder andere Ausnahmen vor-
liegen (vgl. Cronnect 06/2014).
Eine Pflicht des Arbeitgebers ist die
Aufzeichnung von Beginn, Ende und
Dauer der Arbeitszeit. Sie gilt für alle
Minijobber (außer im Privathaushalt)
und die im Schwarzarbeitsbekämp-
fungsgesetz genannten Wirtschafts-
bereiche wie z.B. Baugewerbe, Gast-
stätten und Herbergen, Speditions-,
Transport und Logistikbereich usw.
sofern die Arbeitnehmer bis 2.958
Euro monatlich verdienen. Für die
Aufzeichnungspflicht gibt es keine
Formvorschrift. Das erstellte Do-
kument verbleibt aber beim Arbeit-
geber und muss bei einer Kontrolle
durch den Zoll vorgezeigt werden.
Nun ist geplant, dass diese Aufze-
ichnungspflicht entfällt, wenn das
regelmäßige monatliche Entgelt in
den letzten zwölf Monaten mind-
estens 2.000 Euro brutto betragen
hat und auch ausgezahlt wurde. Mi-
tarbeitende Familienangehörige sol-
len von den Aufzeichnungspflichten
vollständig ausgenommen werden.
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015 ausgeglichen. Das heißt konkret: Bürgerinnen und
Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden € entlastet.
Durch diese Anpassung greifen steigende Steuersätze des
progressiven Einkommenssteuertarifs erst bei etwas höher-
em Einkommen, es bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Der
Abbau der Kalten Progression ist möglich, weil die geschätz-
ten Steuereinnahmen den nötigen Spielraum bieten. Nach
aktuellen Prognosen rechnet der Bund in diesem Jahr mit
Steuereinnahmen von 280,3 Milliarden €.
Das sind exakt 6,3 Milliarden € mehr als bei der Steuer-
schätzung im November. Bis zum Jahr 2019 summieren sich
die zusätzlichen Einnahmen auf mehr als 38 Milliarden €.
Grund dafür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung in
Deutschland.
Auch Alleinerziehende sollen stärker unterstützt werden.
Der Entlastungsbetrag soll angehoben werden und steigt
rückwirkend für 2015 auf 1.608 € im Jahr bei einem Kind -
das sind 300 € mehr als bisher. Für jedes weitere Kind gibt es
zusätzlich 240 €. Ab 2016 steigt der Freibetrag für Alleiner-
ziehende mit einem Kind dann nochmals um 300 € - auf in-
sgesamt 1.908 € im Jahr. Alleinerziehende mit zwei Kindern
werden dann mit 2.148 € pro Jahr entlastet.