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recht & steuern

Update Mindestlohn

Bei den Dokumentationspflichten und der

Auftraggeberhaftung wird nachgebessert.

D

ie ab 01.07.2015 geltende

volle Arbeitnehmerfreizü-

gigkeit hat zur Folge, dass

es mehr Kroaten möglich

ist,nachDeutschlandzukommen,um

eine Arbeitsstelle zu suchen, da die

Perspektiven in Kroatien bei Weitem

nicht so gut sind wie in Deutsch-

land. Da diese Kroaten händeringend

eine Arbeitsstelle suchen, nehmen

sie auch oft Stellen an, die nicht

ihrer Qualifikation entsprechen.

Auch für diese Arbeitnehmer

gilt der Mindestlohn von 8,50

Euro

als

Stundenlohn,

sofern

keine

Branchenmindestlöhne

oder andere Ausnahmen vor-

liegen (vgl. Cronnect 06/2014).

Eine Pflicht des Arbeitgebers ist die

Aufzeichnung von Beginn, Ende und

Dauer der Arbeitszeit. Sie gilt für alle

Minijobber (außer im Privathaushalt)

und die im Schwarzarbeitsbekämp-

fungsgesetz genannten Wirtschafts-

bereiche wie z.B. Baugewerbe, Gast-

stätten und Herbergen, Speditions-,

Transport und Logistikbereich usw.

sofern die Arbeitnehmer bis 2.958

Euro monatlich verdienen. Für die

Aufzeichnungspflicht gibt es keine

Formvorschrift. Das erstellte Do-

kument verbleibt aber beim Arbeit-

geber und muss bei einer Kontrolle

durch den Zoll vorgezeigt werden.

Nun ist geplant, dass diese Aufze-

ichnungspflicht entfällt, wenn das

regelmäßige monatliche Entgelt in

den letzten zwölf Monaten mind-

estens 2.000 Euro brutto betragen

hat und auch ausgezahlt wurde. Mi-

tarbeitende Familienangehörige sol-

len von den Aufzeichnungspflichten

vollständig ausgenommen werden.

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015 ausgeglichen. Das heißt konkret: Bürgerinnen und

Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden € entlastet.

Durch diese Anpassung greifen steigende Steuersätze des

progressiven Einkommenssteuertarifs erst bei etwas höher-

em Einkommen, es bleibt etwas mehr Netto vom Brutto. Der

Abbau der Kalten Progression ist möglich, weil die geschätz-

ten Steuereinnahmen den nötigen Spielraum bieten. Nach

aktuellen Prognosen rechnet der Bund in diesem Jahr mit

Steuereinnahmen von 280,3 Milliarden €.

Das sind exakt 6,3 Milliarden € mehr als bei der Steuer-

schätzung im November. Bis zum Jahr 2019 summieren sich

die zusätzlichen Einnahmen auf mehr als 38 Milliarden €.

Grund dafür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung in

Deutschland.

Auch Alleinerziehende sollen stärker unterstützt werden.

Der Entlastungsbetrag soll angehoben werden und steigt

rückwirkend für 2015 auf 1.608 € im Jahr bei einem Kind -

das sind 300 € mehr als bisher. Für jedes weitere Kind gibt es

zusätzlich 240 €. Ab 2016 steigt der Freibetrag für Alleiner-

ziehende mit einem Kind dann nochmals um 300 € - auf in-

sgesamt 1.908 € im Jahr. Alleinerziehende mit zwei Kindern

werden dann mit 2.148 € pro Jahr entlastet.