CRONNECT MAGAZIN · 04/2015
21
D
ie
Richtlinie
des
Rates
2006/112/EG
vom 28. November
2006 über das ge-
meinsame
Mehrwertsteuer-
system sieht vor, dass mit der
Mehrwertsteuer (MwSt.) die
Lieferungen von Gebäuden
oder Gebäudeteilen und Grund-
stücken, auf denen sie liegen,
vor dem ersten Beziehen sow-
ie die Lieferungen des Baugr-
undstücks besteuert werden.
Die genannten Bestimmun-
gen der Richtlinie wurden ins
Mehrwertsteuergesetz in der
Republik Kroatien eingefügt,
die jedoch ab 01.01.2015 ihre
Anwendung finden, und all dies
im Hinblick auf den erhaltenen
Übergangszeitraum für Immo-
bilienbesteuerung.
In der Republik Kroatien
werden Immobilien unter An-
wendung der Bestimmungen
des Mehrwertsteuergesetzes
und des Gesetzes über Grun-
derwerbsteuer besteuert.
Neue Regelungen des Mehrw-
ertsteuergesetzes (MwSt.) sind
am 01.01.2015 in Kraft getreten.
Das Gesetz über die Änderun-
gen und Ergänzungen des Ge-
setzes über Grunderwerbsteuer
ist am 1. Januar 2015 in Kraft
getreten.
Durch Bestimmungen des Ge-
setzes über Grunderwerbsteuer
ist vorgeschrieben, dass Immo-
bilien Grundstücke und Bauw-
ver-
steuerung
DES IMMOBILIENVERKEHRS IN DER
REPUBLIK KROATIEN AB DEM 01. JANUAR
mehrwertsteuergesetz
In das kroatische Steuersystem
ist also keine Grunderwerbsteuer
eingeführt, sondern die Bestim-
mungen des Gesetzes über die
Grunderwerbsteuer wurden an die
Bestimmungen des Mehrwerts-
teuergesetzes angepasst
&
recht & steuern