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CRONNECT MAGAZIN · 04/2015

21

D

ie

Richtlinie

des

Rates

2006/112/EG

vom 28. November

2006 über das ge-

meinsame

Mehrwertsteuer-

system sieht vor, dass mit der

Mehrwertsteuer (MwSt.) die

Lieferungen von Gebäuden

oder Gebäudeteilen und Grund-

stücken, auf denen sie liegen,

vor dem ersten Beziehen sow-

ie die Lieferungen des Baugr-

undstücks besteuert werden.

Die genannten Bestimmun-

gen der Richtlinie wurden ins

Mehrwertsteuergesetz in der

Republik Kroatien eingefügt,

die jedoch ab 01.01.2015 ihre

Anwendung finden, und all dies

im Hinblick auf den erhaltenen

Übergangszeitraum für Immo-

bilienbesteuerung.

In der Republik Kroatien

werden Immobilien unter An-

wendung der Bestimmungen

des Mehrwertsteuergesetzes

und des Gesetzes über Grun-

derwerbsteuer besteuert.

Neue Regelungen des Mehrw-

ertsteuergesetzes (MwSt.) sind

am 01.01.2015 in Kraft getreten.

Das Gesetz über die Änderun-

gen und Ergänzungen des Ge-

setzes über Grunderwerbsteuer

ist am 1. Januar 2015 in Kraft

getreten.

Durch Bestimmungen des Ge-

setzes über Grunderwerbsteuer

ist vorgeschrieben, dass Immo-

bilien Grundstücke und Bauw-

ver-

steuerung

DES IMMOBILIENVERKEHRS IN DER

REPUBLIK KROATIEN AB DEM 01. JANUAR

mehrwertsteuergesetz

In das kroatische Steuersystem

ist also keine Grunderwerbsteuer

eingeführt, sondern die Bestim-

mungen des Gesetzes über die

Grunderwerbsteuer wurden an die

Bestimmungen des Mehrwerts-

teuergesetzes angepasst

&

recht & steuern