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CRONNECT MAGAZIN · 02/2016
SOZIALLEISTUNGEN
FÜR EU-AUSLÄNDER
Kein Anspruch in den ersten drei
Monaten
Staatsangehörige anderer EU-Staaten haben in den
ersten Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch
auf Sozialleistungen. Die Behörden müssen in solchen
Fällen auch nicht die persönlichen Umstände der
betroffenen Personen Prüfen. Mit diesen Urteil hat der
Europäische Gerichthof (EuGH9 seine Rechtsprechen-
den zum Anspruch auf Sozialhilfe bestätigt und damit
auch zum dritten Mal die entsprechenden deutschen
Regelungen.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte
den aktuellen Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung
vorgelegt. Es ging um die Frage, ob nachgezogene
Familienmitglieder in den ersten drei Monaten
ihres Aufenthalts Anspruch auf deutsche Sozialhilfe
haben. Das hat der EuGH unter Verweise auf das in
der Unionsbürgerlichtlinie vorgesehen abgestuftes
System für Aufenthaltsrecht und Sozialleistun-
gen verneint. Danach sei es den ersten die Monate
jegliche Sozialhilfeleistungen zu verweigern, um das
finanzielle Gleichgewicht ihrer Sozialsysteme zu
erhalten. Es ist jetzt Sache des Landessozialgerichts,
das anhängige Verfahren zwischen einem deutschen
Jobcenter und eine spanischen Familie im Einklang
mit dem EuGH-Urteil zu entscheiden. C-299/14
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Quelle EU-Nachrichten Nr.04 vom 03.03.2016
SHORT NEWS
aus und er berge Risiken für das deutsche Wach-
stumspotenzial.
Mehr im Inland investieren
Unternehmen investieren nach wie vor sehr viel
im Ausland, im Inland aber weniger als vor der
Krise. Die Investitionen der öffentlichen Hand
blieben weiter unter dem Durchschnitt des Eu-
roraums. Auch in die Infrastruktur werde zu wenig
investiert, vor allem in Energie – und Breitband-
netze. Die Deutsche Wirtschaft, aber auch in die
anderen EU-Staaten könnten von mehr deutscher
Nachfrage profitieren. Ob sie den Überschuss nur
als „ Ungleichgewicht“, als „übermäßigen Ungle-
ichgewicht“ oder als „übermäßiges Ungleichge-
wicht mit Korrekturmaßnahmenplan“ einstuft,
will die Kommission im März entscheiden.
Lediglich „begrenzte Fortschritte“ sieht die Kom-
mission in Deutschland bei der Lockerung von
restriktiver Regulierung freiberuflicher Dienstle-
istungsberufe und im Einzelhandel, bei der Sen-
kung der „hohen Steuern und Sozialabgaben“ und
beim Bemühen, das Steuersystem effizienter zu
machen. „Keine Fortschritte“ seien dagegen bei
der Besteuerung von Mini –Jobs zu verzeichnen,
von denen es immer noch sehr viele gebe, auch
wenn die Zahl nach der Einführung des gesetzli-
chen Mindestlohns gesunken sei. Auch für mehr
Wettbewerb im Eisenbahnnetz habe die Bundesr-
egierung „nicht unternommen“ kritisiert die Kom-
mission.
Bildung sehr wichtig für Integration
Was die viele Flüchtlinge angeht, die ins Land
kommen, erwartet die Kommission kurzfristig
einen gewissen positiven Effekt für die deutsche
Wirtschaft, durchöffentlichen Aufgaben für die
Flüchtlinge und den Anziehenden privaten Kon-
sum. Langfristig hängen die makroökonomischen
und finanzpolitischen Auswirkungen aber davon
ab, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gel-
ingt. Dafür seien auch die Bildungsangebote für
die oft jungen Ankömmlinge entscheidend. Im
deutschen Bildungssektor gebe es noch Raum für
„weitere Verbesserungen“, schreibt die Kommis-
sion.