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CRONNECT MAGAZIN · 02/2016

SOZIALLEISTUNGEN

FÜR EU-AUSLÄNDER

Kein Anspruch in den ersten drei

Monaten

Staatsangehörige anderer EU-Staaten haben in den

ersten Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch

auf Sozialleistungen. Die Behörden müssen in solchen

Fällen auch nicht die persönlichen Umstände der

betroffenen Personen Prüfen. Mit diesen Urteil hat der

Europäische Gerichthof (EuGH9 seine Rechtsprechen-

den zum Anspruch auf Sozialhilfe bestätigt und damit

auch zum dritten Mal die entsprechenden deutschen

Regelungen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte

den aktuellen Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung

vorgelegt. Es ging um die Frage, ob nachgezogene

Familienmitglieder in den ersten drei Monaten

ihres Aufenthalts Anspruch auf deutsche Sozialhilfe

haben. Das hat der EuGH unter Verweise auf das in

der Unionsbürgerlichtlinie vorgesehen abgestuftes

System für Aufenthaltsrecht und Sozialleistun-

gen verneint. Danach sei es den ersten die Monate

jegliche Sozialhilfeleistungen zu verweigern, um das

finanzielle Gleichgewicht ihrer Sozialsysteme zu

erhalten. Es ist jetzt Sache des Landessozialgerichts,

das anhängige Verfahren zwischen einem deutschen

Jobcenter und eine spanischen Familie im Einklang

mit dem EuGH-Urteil zu entscheiden. C-299/14

FOTO

Shutterstock

TEXT

Quelle EU-Nachrichten Nr.04 vom 03.03.2016

SHORT NEWS

aus und er berge Risiken für das deutsche Wach-

stumspotenzial.

Mehr im Inland investieren

Unternehmen investieren nach wie vor sehr viel

im Ausland, im Inland aber weniger als vor der

Krise. Die Investitionen der öffentlichen Hand

blieben weiter unter dem Durchschnitt des Eu-

roraums. Auch in die Infrastruktur werde zu wenig

investiert, vor allem in Energie – und Breitband-

netze. Die Deutsche Wirtschaft, aber auch in die

anderen EU-Staaten könnten von mehr deutscher

Nachfrage profitieren. Ob sie den Überschuss nur

als „ Ungleichgewicht“, als „übermäßigen Ungle-

ichgewicht“ oder als „übermäßiges Ungleichge-

wicht mit Korrekturmaßnahmenplan“ einstuft,

will die Kommission im März entscheiden.

Lediglich „begrenzte Fortschritte“ sieht die Kom-

mission in Deutschland bei der Lockerung von

restriktiver Regulierung freiberuflicher Dienstle-

istungsberufe und im Einzelhandel, bei der Sen-

kung der „hohen Steuern und Sozialabgaben“ und

beim Bemühen, das Steuersystem effizienter zu

machen. „Keine Fortschritte“ seien dagegen bei

der Besteuerung von Mini –Jobs zu verzeichnen,

von denen es immer noch sehr viele gebe, auch

wenn die Zahl nach der Einführung des gesetzli-

chen Mindestlohns gesunken sei. Auch für mehr

Wettbewerb im Eisenbahnnetz habe die Bundesr-

egierung „nicht unternommen“ kritisiert die Kom-

mission.

Bildung sehr wichtig für Integration

Was die viele Flüchtlinge angeht, die ins Land

kommen, erwartet die Kommission kurzfristig

einen gewissen positiven Effekt für die deutsche

Wirtschaft, durchöffentlichen Aufgaben für die

Flüchtlinge und den Anziehenden privaten Kon-

sum. Langfristig hängen die makroökonomischen

und finanzpolitischen Auswirkungen aber davon

ab, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gel-

ingt. Dafür seien auch die Bildungsangebote für

die oft jungen Ankömmlinge entscheidend. Im

deutschen Bildungssektor gebe es noch Raum für

„weitere Verbesserungen“, schreibt die Kommis-

sion.