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CRONNECT MAGAZIN · 01/2016

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D

ie Regelungen des

neuen

Konkurs-

gesetzes in der Re-

publik

Kroatien

sind Anfang September 2015

in Kraft getreten (Amtsblatt

Narodne novine Nr. 71/15, na-

chfolgend: KG)

und haben,

wohl neben den anderen Re-

gelungen, bezüglich der Re-

gelung über das verkürzte

Konkursverfahren den Ges-

chäftsführern vieler Firmen

Kopfzerbrechen bereitet.

Warum?

In erster Linie, weil keine Ge-

sellschaft auf ihre Sitzadres-

se Mitteilung über eventuelle

Einleitung dieses Verfahrens

erhalten hat.

Die Bekanntmachung und der

Bescheid seitens des zuständi-

gen Handelsgerichtes waren im

Portal des Gerichtes veröffen-

tlicht, was bedeutet, dass man

von der Einleitung des verkürz-

ten Konkursverfahrens nur

durch den „Besuch“ der offi-

ziellen Seite des zuständigen

Verkürztes

Konkursverfahren

nach dem neuen Konkursgesetz in der

Republik Kroatien

Mit der Löschung

des Schuldners

aus dem Gerichtsregister hört

seine Existenz als juristische

Person auf

f

Formelles

Verfahren

Die Zustellung erfolgt

über ein E-Portal

R

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Adriana Petrović