CRONNECT MAGAZIN · 01/2016
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D
ie Regelungen des
neuen
Konkurs-
gesetzes in der Re-
publik
Kroatien
sind Anfang September 2015
in Kraft getreten (Amtsblatt
Narodne novine Nr. 71/15, na-
chfolgend: KG)
und haben,
wohl neben den anderen Re-
gelungen, bezüglich der Re-
gelung über das verkürzte
Konkursverfahren den Ges-
chäftsführern vieler Firmen
Kopfzerbrechen bereitet.
Warum?
In erster Linie, weil keine Ge-
sellschaft auf ihre Sitzadres-
se Mitteilung über eventuelle
Einleitung dieses Verfahrens
erhalten hat.
Die Bekanntmachung und der
Bescheid seitens des zuständi-
gen Handelsgerichtes waren im
Portal des Gerichtes veröffen-
tlicht, was bedeutet, dass man
von der Einleitung des verkürz-
ten Konkursverfahrens nur
durch den „Besuch“ der offi-
ziellen Seite des zuständigen
Verkürztes
Konkursverfahren
nach dem neuen Konkursgesetz in der
Republik Kroatien
Mit der Löschung
des Schuldners
aus dem Gerichtsregister hört
seine Existenz als juristische
Person auf
f
Formelles
Verfahren
Die Zustellung erfolgt
über ein E-Portal
R
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Adriana Petrović