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CRONNECT MAGAZIN · 01/2016

21

foto

Shutterstock

TEXT

Monika Radmanić

D

ie Einhaltung der

neuen GoBDs steht

künftig im Vorder-

grund von Betrieb-

sprüfungen und kann zu er-

heblichen Nachteilen für den

Steuerpflichtigen führen, wenn

gravierende Mängel festgestellt

werden.

GoBD steht für Grundsä-

tze zur ordnungsgemäßen

Führung und Aufbewahrung

von Büchern, Aufzeichnun-

gen und Unterlagen in elek-

tronischer Form sowie zum

Datenzugriff. Mitunter Regeln

sie was ordnungsgemäß ist

und welche Voraussetzungen

erfüllt sein sollen. Die allge-

meinen Anforderungen an die

Ordnungsmäßigkeit umfassen

den Grundsatz der Nachvol-

lziehbarkeit und Nachprüf-

barkeit und die Grundsätze der

Wahrheit, Klarheit und fort-

laufenden Aufzeichnungen.

An die Nachvollziehbarkeit ist

die Belegfunktion geknüpft.

Es erfolgt keine Buchung ohne

Beleg und ein fremder Dritter

soll innerhalb angemessener

Zeit in der Lage sein, sich einen

Überblick über die Aufzeich-

nungen und den Stand der Bu-

chhaltung zu verschaffen.

Die Nachprüfbarkeit zielt auf

die

Aufbewahrungspflichten

ab, die für die Belege gelten.

Kassendaten müssen 10 Jahre

aufgehoben werden. Bei elek-

tronischen

Registrierkassen

sind zusätzlich Bedienungsan-

leitung, Programmieranleitung,

Programmabrufe nach jeder

Änderung, Protokolle über die

Einrichtung von Verkäufer-,

Kellner- und Trainingsspe-

ichern sowie alle weiteren

Anweisungen zur Kassenpro-

grammierung und natürlich

auch die Z-Bons aufzuheben.

Bei den Z-Bons wird auf die

vollzählige

Nummerierung

geachtet.

Vollzähligkeit besagt die voll-

ständige und lückenlose Einze-

Kassen-

führung

Nachprüfbarkeit

Wahrheit, Klarheit und

fortlaufenden

Aufzeichnungen

&

recht & steuern