CRONNECT MAGAZIN · 01/2016
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TEXT
Monika Radmanić
D
ie Einhaltung der
neuen GoBDs steht
künftig im Vorder-
grund von Betrieb-
sprüfungen und kann zu er-
heblichen Nachteilen für den
Steuerpflichtigen führen, wenn
gravierende Mängel festgestellt
werden.
GoBD steht für Grundsä-
tze zur ordnungsgemäßen
Führung und Aufbewahrung
von Büchern, Aufzeichnun-
gen und Unterlagen in elek-
tronischer Form sowie zum
Datenzugriff. Mitunter Regeln
sie was ordnungsgemäß ist
und welche Voraussetzungen
erfüllt sein sollen. Die allge-
meinen Anforderungen an die
Ordnungsmäßigkeit umfassen
den Grundsatz der Nachvol-
lziehbarkeit und Nachprüf-
barkeit und die Grundsätze der
Wahrheit, Klarheit und fort-
laufenden Aufzeichnungen.
An die Nachvollziehbarkeit ist
die Belegfunktion geknüpft.
Es erfolgt keine Buchung ohne
Beleg und ein fremder Dritter
soll innerhalb angemessener
Zeit in der Lage sein, sich einen
Überblick über die Aufzeich-
nungen und den Stand der Bu-
chhaltung zu verschaffen.
Die Nachprüfbarkeit zielt auf
die
Aufbewahrungspflichten
ab, die für die Belege gelten.
Kassendaten müssen 10 Jahre
aufgehoben werden. Bei elek-
tronischen
Registrierkassen
sind zusätzlich Bedienungsan-
leitung, Programmieranleitung,
Programmabrufe nach jeder
Änderung, Protokolle über die
Einrichtung von Verkäufer-,
Kellner- und Trainingsspe-
ichern sowie alle weiteren
Anweisungen zur Kassenpro-
grammierung und natürlich
auch die Z-Bons aufzuheben.
Bei den Z-Bons wird auf die
vollzählige
Nummerierung
geachtet.
Vollzähligkeit besagt die voll-
ständige und lückenlose Einze-
Kassen-
führung
Nachprüfbarkeit
Wahrheit, Klarheit und
fortlaufenden
Aufzeichnungen
&
recht & steuern