CRONNECT MAGAZIN · 02/2016
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S
eit dem 09.12.2015 liegt der Re-
gierungsentwurf eines Gesetzes
zur Modernisierung des Bes-
teuerungsverfahrens
(StMod-
ernG) vor.
Der Entwurf soll halten, was sein Titel ver-
spricht. Die geplanten Änderungen sollen
zur Modernisierung und Vereinfachung
des Besteuerungsverfahrens führen.
Nach derzeitiger Planung soll das Ge-
setzgebungsverfahren bis Mitte 2016 ab-
geschlossen werden, damit die Neurege-
lungen spätestens zum 01. Januar 2017 in
Kraft treten können. Dies würde die erst-
malige Anwendung für Steuererklärungen
2016 bedeuten. Da die Finanzverwaltung
auch die technischen Voraussetzungen
schaffen muss, wird ein Zeitfenster bis
2022 eingeplant, bis sämtliche geplanten
Änderungen auch umgesetzt werden kön-
nen.
Durch Umsetzung des Risikomanage-
ments soll die Autoquote erhöht werden.
Es sollen mehr Steuerbescheide automa-
tisch erlassen werden, ohne dass noch ein
Finanzbeamter die Erklärung durchsieht.
Dafür durchläuft die Steuererklärung einer
automatischen, elektronischen Prüfung.
Erfolgt diese ohne besondere Auffälligkeit-
en, wird der Steuerbescheid automatisch
erlassen.
RECHT & STEUERN
DIE MODERNISIERUNG
DES STEUERVERFAHRENS
R
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TEXT
Monika Radmanić
Die Abgabefrist für beratene Steuerp-
flichtige soll nun gesetzlich auf den 28.
Februar des Zweitfolgejahres festgesetzt
werden. Die übrigen Fristen bleiben un-
berührt. Im Gegenzug sieht das Gesetz vor,
dass bei verspäteter Abgabe von Gesetzes
wegen ein Verspätungszuschlag festge-
setzt werden muss. Dieser soll sich am Na-
chzahlungsbertrag orientieren und 0,25%
der Nachzahlung für jeden angefangenen
Monat betragen. Der Mindestbetrag soll auf
50 Euro festgesetzt werden. Dies hätte zur
Folge, dass trotz einer Erstattung ein Ver-
spätungszuschlag von 50 Euro anfallen
würde. Dadurch gibt es kein Ermessenss-
pielraum mehr.
Zur weiteren Vereinfachung soll die
Ablösung der Belegvorlagepflicht durch
die Belegvorhaltepflicht führen. Dies be-
wirkt, dass die Belege nicht meher autom-
atisch mit der Steuererklärung eingereicht
werden müssen, sondern erst auf Anfrage
vorgezeigt werden sollen. Dadurch kom-
mt den Übermittlungen von dritter Seite
höhere Bedeutung zu, denn diese Daten
sollen dann nicht mehr vom Steuerp-
flichtigen abgefragt werden.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Mod-
ernisierung umgesetzt wird und ob es kün-
ftig tatsächlich zu Vereinfachungen im
Besteuerungsverfahren kommen wird.