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CRONNECT MAGAZIN · 02/2016

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S

eit dem 09.12.2015 liegt der Re-

gierungsentwurf eines Gesetzes

zur Modernisierung des Bes-

teuerungsverfahrens

(StMod-

ernG) vor.

Der Entwurf soll halten, was sein Titel ver-

spricht. Die geplanten Änderungen sollen

zur Modernisierung und Vereinfachung

des Besteuerungsverfahrens führen.

Nach derzeitiger Planung soll das Ge-

setzgebungsverfahren bis Mitte 2016 ab-

geschlossen werden, damit die Neurege-

lungen spätestens zum 01. Januar 2017 in

Kraft treten können. Dies würde die erst-

malige Anwendung für Steuererklärungen

2016 bedeuten. Da die Finanzverwaltung

auch die technischen Voraussetzungen

schaffen muss, wird ein Zeitfenster bis

2022 eingeplant, bis sämtliche geplanten

Änderungen auch umgesetzt werden kön-

nen.

Durch Umsetzung des Risikomanage-

ments soll die Autoquote erhöht werden.

Es sollen mehr Steuerbescheide automa-

tisch erlassen werden, ohne dass noch ein

Finanzbeamter die Erklärung durchsieht.

Dafür durchläuft die Steuererklärung einer

automatischen, elektronischen Prüfung.

Erfolgt diese ohne besondere Auffälligkeit-

en, wird der Steuerbescheid automatisch

erlassen.

RECHT & STEUERN

DIE MODERNISIERUNG

DES STEUERVERFAHRENS

R

FOTO

Shutterstock

TEXT

Monika Radmanić

Die Abgabefrist für beratene Steuerp-

flichtige soll nun gesetzlich auf den 28.

Februar des Zweitfolgejahres festgesetzt

werden. Die übrigen Fristen bleiben un-

berührt. Im Gegenzug sieht das Gesetz vor,

dass bei verspäteter Abgabe von Gesetzes

wegen ein Verspätungszuschlag festge-

setzt werden muss. Dieser soll sich am Na-

chzahlungsbertrag orientieren und 0,25%

der Nachzahlung für jeden angefangenen

Monat betragen. Der Mindestbetrag soll auf

50 Euro festgesetzt werden. Dies hätte zur

Folge, dass trotz einer Erstattung ein Ver-

spätungszuschlag von 50 Euro anfallen

würde. Dadurch gibt es kein Ermessenss-

pielraum mehr.

Zur weiteren Vereinfachung soll die

Ablösung der Belegvorlagepflicht durch

die Belegvorhaltepflicht führen. Dies be-

wirkt, dass die Belege nicht meher autom-

atisch mit der Steuererklärung eingereicht

werden müssen, sondern erst auf Anfrage

vorgezeigt werden sollen. Dadurch kom-

mt den Übermittlungen von dritter Seite

höhere Bedeutung zu, denn diese Daten

sollen dann nicht mehr vom Steuerp-

flichtigen abgefragt werden.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Mod-

ernisierung umgesetzt wird und ob es kün-

ftig tatsächlich zu Vereinfachungen im

Besteuerungsverfahren kommen wird.