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CRONNECT MAGAZIN · 03/2015

I

nhalt dieses Abkom-

mens ist der autom-

atische

Information-

saustausch für Zinsen,

Dividenden, Veräußerung-

serlöse aus Finanzanla-

gen und Kontostände. Die

EU-Mitgliedstaaten

erh-

alten jährlich von Ihren

Bürgern mit Konten in der

Schweiz Namen, Adressen,

Steuernummern, Geburts-

daten und alle relevanten

Kontodaten.

Die

EU-Mitgliedstaaten

werden aller Voraussicht

nach nachziehen und sich

dem automatischen In-

formationsaustausch an-

schließen.

Heute schon gibt es diesen

Informationsaustausch

in Form der Zinsinforma-

tionsverordnung. Hier ha-

ben sich die EU-Mitglied-

staaten gegenseitig zur

Meldung der Zinserträge

von EU-Ausländern verp-

flichtet. 26 von 28 EU-Mit-

gliedstaaten

beteiligen

sich bereits daran. Aus-

nahmen sind Luxemburg

und Österreich.

Ab 2018 können EU-Bürg-

er nicht mehr länger un-

deklarierte

Einkommen

vor dem Finanzamt vers-

tecken. Laut Pierre Mos-

covici, Kommissar für

Wirtschaft und Finanzen,

Steuern und Zoll, ist die

Transparenz

wichtig,

damit jeder Staat die

Steuern eintreiben kann,

die ihm zustehen.

Besitzt man also Kont-

en im EU-Ausland beste-

ht Handlungsbedarf. Die

Drittstaaten fallen vorerst

mit Ausnahme der Sch-

weiz nicht unter dieses

Abkommen.

Neues Steuerabkommen

mit der schweiz

recht & steuern

Im Hinblick auf die weitgehende Steuertransparenz wurde

ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz geschlossen,

welches ab 2018 in Kraft treten soll. Das Abkommen muss

von der Schweizer Regierung noch formal angenommen

werden, womit noch diesen Sommer gerechnet wird.

Selbstanzeigen

steigen

Ab 2018 können

EU-Bürger nicht mehr

länger undeklarierte

Einkommen vor dem

Finanzamt verstecken.

n

foto

Shutterstock

TEXT

Monika Radmanić