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CRONNECT MAGAZIN · 03/2015
I
nhalt dieses Abkom-
mens ist der autom-
atische
Information-
saustausch für Zinsen,
Dividenden, Veräußerung-
serlöse aus Finanzanla-
gen und Kontostände. Die
EU-Mitgliedstaaten
erh-
alten jährlich von Ihren
Bürgern mit Konten in der
Schweiz Namen, Adressen,
Steuernummern, Geburts-
daten und alle relevanten
Kontodaten.
Die
EU-Mitgliedstaaten
werden aller Voraussicht
nach nachziehen und sich
dem automatischen In-
formationsaustausch an-
schließen.
Heute schon gibt es diesen
Informationsaustausch
in Form der Zinsinforma-
tionsverordnung. Hier ha-
ben sich die EU-Mitglied-
staaten gegenseitig zur
Meldung der Zinserträge
von EU-Ausländern verp-
flichtet. 26 von 28 EU-Mit-
gliedstaaten
beteiligen
sich bereits daran. Aus-
nahmen sind Luxemburg
und Österreich.
Ab 2018 können EU-Bürg-
er nicht mehr länger un-
deklarierte
Einkommen
vor dem Finanzamt vers-
tecken. Laut Pierre Mos-
covici, Kommissar für
Wirtschaft und Finanzen,
Steuern und Zoll, ist die
Transparenz
wichtig,
damit jeder Staat die
Steuern eintreiben kann,
die ihm zustehen.
Besitzt man also Kont-
en im EU-Ausland beste-
ht Handlungsbedarf. Die
Drittstaaten fallen vorerst
mit Ausnahme der Sch-
weiz nicht unter dieses
Abkommen.
Neues Steuerabkommen
mit der schweiz
recht & steuern
Im Hinblick auf die weitgehende Steuertransparenz wurde
ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz geschlossen,
welches ab 2018 in Kraft treten soll. Das Abkommen muss
von der Schweizer Regierung noch formal angenommen
werden, womit noch diesen Sommer gerechnet wird.
Selbstanzeigen
steigen
Ab 2018 können
EU-Bürger nicht mehr
länger undeklarierte
Einkommen vor dem
Finanzamt verstecken.
n
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TEXT
Monika Radmanić