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CRONNECT MAGAZIN · 03/2015

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bisher war die bau-

branche betroffen

Die Dienstleistungsfreiheit für

kroatische Unternehmen bringt

auch Änderungen im Steuerre-

cht mit sich.

f

neue abrechnung

Bisher mussten überwiegend in

der Baubranche Arbeitsgenehmi-

gungen eingeholt werden, wenn

ein Unternehmen aus Kroatien an

einem Objekt in Deutschland mit

seinen Mitarbeitern tätig wurde.

Die Abrechnung über die Baus-

telle erfolgt künftig über den Sitz

in Kroatien. Vor Rechnungsstel-

lung sind einige wichtigen Punkte

zu beachten.

- Wo ist Ort der Leistung bei Arbe

iten an Bauwerken?

- Welche Auswirkung hat es auf

die Rechnungsschreibung?

- Wer ist Schuldner der USt und in

welchem Land?

- Wann wird eine Baustelle zu

einer Betriebsstätte?

Das sind alles Punkte, die zu

beachten sind, bevor man die

Rechnung ausstellt. Denn stellt

man eine verkehrte Rechnung

aus kann das gravierende Folgen

haben.

M

it

Abschaf-

fung der Ein-

schränkung der

Arbeitnehmer-

freizügigkeit eröffnen sich

neue Möglichkeiten auf dem

deutschen Markt, die steuer-

lich unterschiedlich zu würdi-

gen sind.

Baustelle als Betriebsstätte:

Eine im Inland gelegene Baus-

telle kann zur Betriebsstätte

werden, wenn die Arbeiten hi-

eran von Dauer sind.

Soweit in Deutschland keine

Betriebsstätte vorliegt, sind

sämtliche Umsätze im Ansäs-

sigkeitsstaat zu versteuern.

Fallen im Zusammenhang

Steuerliche

Auswirkungen

der Dienstleistungsfreiheit

R

hilfreiche links

www.finanzamt-kassel.hessen. www.zoll.de

recht & steuern