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CRONNECT MAGAZIN · 03/2015

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D

ieses Verfahren ist

durch Bestimmun-

gen des Erbschafts-

gesetzes (kroatisch:

Zakon o nasljeđivanju) geregelt,

auf das subsidiär die Bestim-

mungen der Zivilprozessord-

nung (Zakon o parničnom pos-

tupku) angewendet werden. Es

wird vor einem Amtsgericht

bzw. vor dem öffentlichen

Notar als dem Gerichtskom-

missar unter Vorlage der Ster-

beurkunde oder des Auszugs

aus dem Sterbebuch geführt,

und die örtliche Zuständigkeit

für das Verhandeln in Erbsa-

chen richtet sich nach dem

Wohnort des Erblassers im

Zeitpunkt des Todes, bzw. indi-

rekt: nach dem Aufenthalt, dem

Ort, wo sich der vorwiegende

Teil seines Nachlassvermö-

gens in Kroatien befindet bzw.

nach dem Ort, wo der Erblasser

in das Buch der Staatsbürger

eingetragen ist.

Primäre Aufgabe des Na-

chlassverfahrens ist, die Erben,

das Nachlassvermögen und

die Rechte, die dem einzelnen

Erbe oder einer anderen Person

zustehen, festzustellen.

Die Nachlassverhandlung ist

der wichtigste Teil des Na-

chlassverfahrens und sie wird

auf einem oder mehreren Ter-

minen geführt, welche das

Gericht (bzw. der öffentliche

Notar als der Gerichtskommis-

sar) vereinbart.

Nachlass-

verfahren

in Kroatien

Auswahlmöglichkeit des anwendbaren Erbrechtes

des Landes

besser vorher ein

testament

Informieren Sie sich über die

richtige Vorgehensweise. Ein

Verzeichnis von Anwälten

finden Sie auch in unserem

Marktplatz.

&

recht & steuern