CRONNECT MAGAZIN · 03/2015
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D
ieses Verfahren ist
durch Bestimmun-
gen des Erbschafts-
gesetzes (kroatisch:
Zakon o nasljeđivanju) geregelt,
auf das subsidiär die Bestim-
mungen der Zivilprozessord-
nung (Zakon o parničnom pos-
tupku) angewendet werden. Es
wird vor einem Amtsgericht
bzw. vor dem öffentlichen
Notar als dem Gerichtskom-
missar unter Vorlage der Ster-
beurkunde oder des Auszugs
aus dem Sterbebuch geführt,
und die örtliche Zuständigkeit
für das Verhandeln in Erbsa-
chen richtet sich nach dem
Wohnort des Erblassers im
Zeitpunkt des Todes, bzw. indi-
rekt: nach dem Aufenthalt, dem
Ort, wo sich der vorwiegende
Teil seines Nachlassvermö-
gens in Kroatien befindet bzw.
nach dem Ort, wo der Erblasser
in das Buch der Staatsbürger
eingetragen ist.
Primäre Aufgabe des Na-
chlassverfahrens ist, die Erben,
das Nachlassvermögen und
die Rechte, die dem einzelnen
Erbe oder einer anderen Person
zustehen, festzustellen.
Die Nachlassverhandlung ist
der wichtigste Teil des Na-
chlassverfahrens und sie wird
auf einem oder mehreren Ter-
minen geführt, welche das
Gericht (bzw. der öffentliche
Notar als der Gerichtskommis-
sar) vereinbart.
Nachlass-
verfahren
in Kroatien
Auswahlmöglichkeit des anwendbaren Erbrechtes
des Landes
besser vorher ein
testament
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richtige Vorgehensweise. Ein
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