Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  22 / 60 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 22 / 60 Next Page
Page Background

22

CRONNECT MAGAZIN · 05/2016

PHOTO

Shutterstock

TEXT

Monika Radmanić

RECHT & STEUERN

S

eit 01. Januar

2015 gilt bunde-

seinheitlich der

Mindestlohn von

8,50 Euro. Mitte

dieses

Jahres

hatte die Mindestlohnkom-

mission eine Empfehlung zur

Erhöhung des Mindestlohns

auf 8,84 Euro abgegeben. Der

Empfehlung wird Folge ge-

leistet und die Erhöhung wird

ab dem 01. Januar 2017 gelten.

DGB-Vorstands- und Kommis-

sionsmitglied Stefan Körzell

hält den Kompromiss mit der

Arbeitgeberseite für vertret-

ÄNDERUNGEN BEIMMINDESTLOHN

ERHÖHUNG AUF

8,84 EURO

bar: „Es waren dicke Bretter zu

bohren. Die erste Anhebung

des Mindestlohns kommt zu-

nächst einmal rund vier Mil-

lionen Geringverdienern zu

Gute. Sie werden ab 1. Januar

in einer Vollzeitstelle mona-

tlich ca. 55 Euro mehr in der

Tasche haben. Der höhere

Mindestlohn ist aber auch

positiv für Wirtschaft sowie

Steuer- und Sozialsysteme:

Jeder Cent bedeutet 70 Mil-

lionen Euro mehr Kaufkraft

pro Jahr – und damit mehr

Steuer-

und

Beitragsein-

nahmen.“

Die ständige Kommission der

Tarifpartner entscheidet lt.

Mindestlohngesetz alle zwei

Jahre über die Anpassung der

Höhe des Mindestlohns. Somit

steht die nächste Überprüfung

in 2018 an. Kommt er wieder

zu einer Empfehlung zur Er-

höhung und deren Umsetzung,

würde die ab 01. Januar 2019

gelten. Außerdem evaluiert die

Mindestlohnkommission fort-

laufend die Auswirkungen des

Mindestlohns. Sie berichtet

der Bundesregierung alle zwei

Jahre darüber. Der Mindest-

lohnkommission gehören an: