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CRONNECT MAGAZIN · 05/2016
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Monika Radmanić
RECHT & STEUERN
S
eit 01. Januar
2015 gilt bunde-
seinheitlich der
Mindestlohn von
8,50 Euro. Mitte
dieses
Jahres
hatte die Mindestlohnkom-
mission eine Empfehlung zur
Erhöhung des Mindestlohns
auf 8,84 Euro abgegeben. Der
Empfehlung wird Folge ge-
leistet und die Erhöhung wird
ab dem 01. Januar 2017 gelten.
DGB-Vorstands- und Kommis-
sionsmitglied Stefan Körzell
hält den Kompromiss mit der
Arbeitgeberseite für vertret-
ÄNDERUNGEN BEIMMINDESTLOHN
ERHÖHUNG AUF
8,84 EURO
bar: „Es waren dicke Bretter zu
bohren. Die erste Anhebung
des Mindestlohns kommt zu-
nächst einmal rund vier Mil-
lionen Geringverdienern zu
Gute. Sie werden ab 1. Januar
in einer Vollzeitstelle mona-
tlich ca. 55 Euro mehr in der
Tasche haben. Der höhere
Mindestlohn ist aber auch
positiv für Wirtschaft sowie
Steuer- und Sozialsysteme:
Jeder Cent bedeutet 70 Mil-
lionen Euro mehr Kaufkraft
pro Jahr – und damit mehr
Steuer-
und
Beitragsein-
nahmen.“
Die ständige Kommission der
Tarifpartner entscheidet lt.
Mindestlohngesetz alle zwei
Jahre über die Anpassung der
Höhe des Mindestlohns. Somit
steht die nächste Überprüfung
in 2018 an. Kommt er wieder
zu einer Empfehlung zur Er-
höhung und deren Umsetzung,
würde die ab 01. Januar 2019
gelten. Außerdem evaluiert die
Mindestlohnkommission fort-
laufend die Auswirkungen des
Mindestlohns. Sie berichtet
der Bundesregierung alle zwei
Jahre darüber. Der Mindest-
lohnkommission gehören an: