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CRONNECT MAGAZIN · 05/2016
W
eihnachten
kommt
und
wahrscheinlich stehen auch in
Ihrem Unternehmen Jahres-
sonderzahlungen aus. Mit dem
folgenden Text behandeln wir
Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem
nahenden Weihnachtsfest und dem Abschluss
des Jahres 2016 stehen. Hier sind Besonderheiten
des Arbeitszeitrechts zu nennen und Rechts
fragen, die im Zusammenhang mit der Jahres
sonderzahlung stehen.
1. GESETZLICHE FEIERTAGE
BIS JANUAR 2017
Sonntag, 25.12.2016
1. Weihnachtsfeiertag
Montag, 26.12.2016
2. Weihnachtsfeiertag
Sonntag, 01.01.2017
Neujahr
2. ARBEITSZEITREGELUNGEN
Fällt Arbeitszeit durch Betriebsschließungen in
Verbindung mit den Feiertagen aus, kann gemäß
§ 3 ArbZG diese ausfallende Arbeitszeit durch
Verlängerung der täglichen Arbeitszeit bis auf
zehn Stunden vor- oder nachgearbeitet werden.
Voraussetzung ist, dass innerhalb von sechs Kal-
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Shutterstock
TEXT
Rundschreiben VhU,
Prof. Dr.
Franz-Josef Rose / Jan-Patrick
Harms
RECHTLICHE BEHANDLUNG DER
WEIHNACHTSGRATIFIKATION
endermonaten oder von 24 Wochen im Durch-
schnitt acht Stunden werktäglich nicht über-
schritten werden. Die jugendlichen Arbeitnehmer
dürfen gemäß § 17 und § 18 JArbSchG an Sonn-
und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht
beschäftigt werden. Für werdende und stillende
Mütter gilt gemäß § 8 MuSchG ein Feiertagsarbe-
itsverbot.
Hinzuweisen ist darauf, dass auch in den Fällen,
in denen aufgrund der Feiertage die Lage der
Arbeitszeit verändert wird, dem Betriebsrat ein
Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziff. 2 und
3 BetrVG zusteht.
Ebenfalls ist zu beachten, dass Urlaub nicht im
Vorgriff auf das neue Jahr genommen werden
kann. Urlaubsansprüche können vor Beginn des
Urlaubsjahres nicht rechtswirksam erfüllt werden.
Da Arbeitszeitverlegungen in Verbindung mit Fei-
ertagen die Versicherungsverhältnisse nicht un-
terbrechen, sind beitragsrechtlich die Entgelte für
die Vor- oder Nacharbeit dem Zahlungszeitraum
zu Grunde zu legen, in dem sie tatsächlich erzielt
werden. Dies gilt selbst dann, wenn das Entgelt für
die vorgezogene Arbeitszeit erst in einem späte
ren Zeitraum ausgezahlt wird.
RECHT & STEUERN